In diesem Artikel berichten wir über eine leichte Verbesserung der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung. Dennoch bleibt die gesetzliche Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie stellt lediglich eine Hilfeleistung dar, definitiv aber keine ausreichende Absicherung. Um welche aktuellen Änderungen es sich handelt, und was diese mit der sogenannten Zurechnungszeit zu tun haben, lesen Sie hier.
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