Betriebsrentenstärkungs-gesetz
Betriebsrentenstärkung
Seit dem 01. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Hierdurch werden die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) verbessert.
Neben einer besseren Durchdringung soll ein höheres Versorgungsniveau der Mitarbeiter - insbesondere bei Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen, sowie bei Geringverdienern - erreicht werden.
Die Kernpunkte des BRSG sind folgende:
- Erhöhung des Dotierungsrahmens (Beiträge bis zu 520,00 € pro Monat sind steuerfrei)
- 30 % Förderung auf Arbeitgeberbeiträge für Geringverdiener (bis zu max. 480,00 € p.a.)
- 15 % Arbeitgeberzuschuss ab 01.01.2019 (für Neuverträge) bzw. 01.01.2022 (auch für Bestandsverträge)
- Freibetrag in der Grundsicherung (vollständige Anrechnung der bAV entfällt)
- Verbesserung der Riester-bAV
- Vervielfältiger und Nachholung von Dotierungen
Darüber hinaus bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz für tarifgebundene Unternehmen - mit dem neuen Sozialpartnermodell - weitreichende Änderungen.
Damit stärkt das Betriebsrentenstärkungsgesetz die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge als wichtigste Vorsorgesäule neben der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die INNOVEST AG berät Sie gerne persönlich zu diesem Thema und unterstützt Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen in Ihrem Unternehmen. Wir nehmen uns die Zeit und präsentieren Ihnen die für Ihr Unternehmen wichtigsten Aspekte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.