Newsletter Dezember 2023
Dezember 2023GKV-Freibetrag steigt
Leistungen der bAV unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings gibt es seit 2020 einen Freibetrag, bis zu dem keine Krankenkassenbeiträge erhoben werden.
Der Freibetrag steigt im Januar von monatlich 169,75 € auf 176,75 € (West) bzw. von 164,50 € auf 173,25 € (Ost). Außerdem wird auch die Freigrenze in der Pflegeversicherung auf monatlich 176,75 € angehoben.
Änderung beim Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2024 von 12 € auf 12,41 € brutto pro Stunde.
Wenn der allgemeine Mindestlohn erhöht wird, steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob. Diese steigt von 520 € auf 538 € monatlich. Die Jahresverdienstgrenze steigt somit auf 6.456 €. Midi-Jobs bleiben bei 2.000 €.
Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage werden ab 2024 deutlich erhöht. Dann sind es 40.000 € und für verheiratete 80.000 €.
Die Erhöhung gilt für beide förderfähige Sparformen: Bausparen und Sparen mit Vermögensbeteiligung (z. B. Investmentfonds).
HDI verzichtet vollständig auf Verweisung bei BU
Ab 2024 verzichtet die HDI bei den neu abgeschlossenen Verträgen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung EGO Top vollständig auf die Verweisung.
Die Leistungsprüfung soll damit erheblich vereinfacht werden. Laut dem Versicherer stellt die Neuerung einen Meilenstein in der Branche dar.