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Tipps für den Einstieg in den Ruhestand

August 2013

Der Ruhestand ist zum Greifen nah, der erste Urlaub in der Rentenzeit bereits gebucht – aber ist der Einstieg ins Rentnerdasein wirklich schon bis ins letzte Detail geregelt?

Beantragung der gesetzlichen Rente

Wer auf den Ruhestand zusteuert, sollte rechtzeitig die Rente beantragen, und zwar beim zuständigen Träger der Rentenversicherung. Dies ist in der Regel der Träger, an den zuletzt die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Es kann zunächst ein formloser Antrag gestellt werden. Wichtige Angaben sind dabei die Rentenversicherungsnummer und persönliche Daten wie der vollständige Name und das Geburtsdatum. Die Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung hilft kostenlos.

Höhe der gesetzlichen Rente prüfen!

Der Rentenbescheid sollte genau überprüft werden, denn nicht immer wird die Rentenhöhe korrekt berechnet. Per Post, per Fax oder per E-Mail kann ein Widerspruch eingelegt werden. Aber Vorsicht: Lassen Sie sich erst von einem Rentenberater die Rentenansprüche berechnen, und wenden Sie sich danach an die Rentenversicherung. Es passiert nämlich auch, dass die Rente zu hoch angesetzt wird. Bemerkt die Rentenversicherung dies, erhält man zukünftig weniger.

Was mache ich mit meiner betrieblichen Altersvorsorge?

Ab einem Jahr vor Ablauf Ihrer betrieblichen Altersvorsorge bis spätestens drei Monate vor dem Ablauf kann von dem Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht werden. Entweder Sie entscheiden sich für die lebenslange Zahlung einer Rentenleistung oder Sie lassen sich das komplette Kapital auf einmal auszahlen. Darüber hinaus können Sie ein Splitting wählen. Ähnlich wie bei der Riester-Rente können Sie sich maximal 30 % Kapital und die restlichen 70 % als Rente auszahlen lassen. Auch andere Kombinationen wie z. B. 20 % Kapital und 80 % Rente sind denkbar.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, mit Ihrem Steuerberater (oder mit dem Lohnsteuerhilfeverein) den für Sie optimalen steuerlichen Umgang mit der betrieblichen Altersvorsorge zu besprechen. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn eine Kapitalauszahlung z. B. im November oder Dezember noch voll in die Besteuerung als Angestellter „rein läuft“. Hier kann eine Verlagerung der Auszahlung in das erste Jahr als Rentner Vorteile bringen.

Gegebenenfalls lohnt es sich, die im Vertrag ursprünglich vereinbarte Rentengarantiezeit zu korrigieren. Die Rentengarantiezeit regelt, wie lange im Todesfall nach Renteneintritt die monatlichen Renten an einen Bezugsberechtigten weitergezahlt werden. Eine Korrektur der Rentengarantiezeit kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn keine erbberechtigte Person vorhanden ist. In diesem Fall könnte die Rentengarantiezeit auf das Minimum herab gesetzt werden, was zu einer leicht gesteigerten Ablaufleistung führt.

Wichtig ist, dass die Vorsorge nicht kurz vor der Rente gekündigt wird, auch wenn es nur noch z. B. drei Monate bis zur Rente sind. Wenn die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr geleistet werden können, sollte man eine Beitragsfreistellung in Betracht ziehen. Denn nur wenn der Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit durchläuft, erhält man auch die Schlussüberschussbeteiligungen des Versicherers. Wenn eine Abrufphase vereinbart ist und man die Vorsorge vorzeitig in Anspruch nehmen möchte, werden die Schlussüberschüsse anteilig gezahlt.  

Wie bin ich als Rentner kranken- und pflegeversichert?

Wenn man vorher Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse war, dann ist die Kranken- bzw. Pflegeversicherung der Rentner zuständig. Wer privat versichert oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist, kann zusammen mit seinem Rentenantrag einen Zuschuss zu dem zu leistenden Beitrag beantragen.

Hinzuverdienst

Generell gilt, wer in Altersrente geht (also ab 65 Jahren), kann so viel nebenbei verdienen, wie der/die Rentner/in möchte. Die Rente bleibt die gleiche – abgesehen davon, dass aufgrund der höheren Gesamteinkünfte auch höhere Steuern zu entrichten sind. Geht man jedoch in Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach einer Altersteilzeit, in die Frauenaltersrente oder in die Erwerbsminderungsrente, kann sich die Rente durch Nebeneinkünfte verringern.

Umzug als Rentner

Wer als Rentner umzieht, sollte sich vorher bei der Rentenversicherung informieren, ob sich durch den Wechsel des Hauptwohnortes auch die Rentenansprüche ändern.

Als Rentner ins Ausland

Generell steht es deutschen Rentnern frei, wohin die Rente fließen soll. Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, kann selbstverständlich seinen Wohnsitz im Ruhestand frei wählen. Die einmal erworbenen Leistungsansprüche gehen üblicherweise nicht verloren. Derzeit zahlt die Deutsche Rentenversicherung Renten in über 150 Länder. Haben Sie während Ihrer Berufstätigkeit Rentenansprüche im Ausland erworben, so sollten Sie sich an den dort zuständigen Versicherungsträger wenden. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt für den Fall, dass man seinen Ruhestand künftig im Ausland verbringen möchte, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Auch hierbei hilft der jeweils zuständige Versicherungsträger. Da es häufig länderspezifische Unterschiede gibt, hat die Deutsche Rentenversicherung bereits für viele Länder spezialisierte Beratungsstellen eingerichtet.