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Gesundheit

Die betriebliche Krankenvorsorge

Ein zukunftsweisendes Instrument für eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik ist die betriebliche Krankenvorsorge (bKV). Denn nicht nur in der gesetzlichen Rentenversicherung klaffen Versorgungslücken. Auch im Gesundheitswesen sorgt nur Zusatzvorsorge für finanzielle Entlastung.  

Im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge, die in Deutschland seit vielen Jahren Pflicht ist, kann die bKV eine Kür für Arbeitgeber sein. Eine Kür, die zur Differenzierung von Wettbewerbern beiträgt und so die Corporate Brand bzw. das Unternehmensimage positiv beeinflusst. Auch trägt eine gute Gesundheitsabsicherung der Mitarbeiter dazu bei, die Krankheitskosten im Betrieb zu senken.  

In dem breiten Spektrum an Zusatzleistungen, mit denen sich Unternehmen heute als soziale Arbeitgeber positionieren können, überzeugt die bKV durch ihre direkte „Erlebbarkeit“ für den Mitarbeiter. Bei vielen Arztbesuchen kann eine Leistung der bKV in Anspruch genommen werden.  Durch die finanzielle Entlastung wird der Mitarbeiter dann an die Zusatzleistung seines Arbeitgebers erinnert.  

Mögliche bKV-Bausteine:  

  • Zahnersatz und –behandlungen
  • Zuzahlungen bei Sehhilfen
  • Heilpraktikerbehandlungen
  • Krankentagegeld
  • Reiseimpfungen  

Für Unternehmen, die Mitarbeiterbindung anfassbar ausgestalten wollen, ist die bKV ein interessanter Baustein im betrieblichen Vorsorgemanagement. Mitarbeiterbindung und -motivation, Senkung der Krankheitstage und dadurch Kostenreduzierung, Lohnerhöhung mit Mehrwert, Gesunderhaltung der Belegschaft und die Positionierung als Arbeitgeber, der soziale Standards setzt, zählen zu den positiven Aspekten der bKV.  

Für Arbeitnehmer ist der kostenlose Versicherungsschutz nicht nur im Portemonnaie spürbar. Verbesserte Leistungen in vielen Bereichen der Vorsorge und Gesundheit geben Anlass zur Wertschätzung eines tollen betrieblichen Vorsorgebausteines.  

Die INNOVEST AG hilft Ihnen bei der Einführung eines solchen arbeitgeberfinanzierten Social Benefit-Bausteines. Beispielsweise kann die bKV dem Mitarbeiter nur für einen bestimmten Zeitraum zugesagt werden. Nach Ablauf von z. B. drei Jahren wird diese Zusatzleistung dann im Personalgespräch neu verhandelt. Eine ständige Wertschätzung der Arbeitgeberleistung ist so gewährleistet. Welche Ideen und Ansätze zu Ihrer Personalpolitik passen, erörtern wir im persönlichen Gespräch.