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Steuern im Rentenalter

August 2013

Für viele Rentner ist die unscheinbare Post vom Finanzamt eine böse Überraschung: Der Fiskus fordert Hunderttausende Rentner auf, eine Steuererklärung abzugeben. Zum Teil für die zurückliegenden sechs Jahre! In diesem Fall heißt es: sofort handeln – sonst kann aus der ohnehin bösen Überraschung ein richtiger Schock werden.

Die Stiftung Warentest hat erläutert, was in diesem Fall beachtet werden sollte:

Auf keinen Fall ignorieren

Der Versicherungsträger teilt dem Finanzamt mit, wer eine Rente bezieht. Nach der Aufforderung ist dann eine Steuererklärung Pflicht. Das gilt übrigens auch für diejenigen, die ein Einkommen unterhalb des steuerfreien Existenzminimums erzielen. Dies sind 8.004 Euro für Alleinstehende und 16.008 Euro für Ehepaare.

Auch dann muss man sich durch die Formulare quälen, wenngleich keine Steuern nachgezahlt werden müssen.

Wer das Schreiben des Finanzamtes nicht beantwortet, muss damit rechnen, dass das Steueraufkommen durch den Fiskus geschätzt wird – meistens zu Ungunsten des Rentners. Zusätzlich werden Zinsen für zu späte Zahlungen fällig.

Wenn wirklich gleichzeitig mehrere Steuererklärungen fällig werden, ist es möglich, um Aufschub zu bitten. Dazu schlägt man dem Finanzamt einen realistischen Zeitraum für die Nachbearbeitung der Erklärungen vor.

Was ist zu versteuern?

Auch wer im Rentenalter über mehr Finanzmittel als das Existenzminimum verfügt, wird häufig keine Steuern abführen müssen. Denn das Finanzamt setzt nicht die volle Rente als zu versteuerndes Einkommen an. Für heutige Renten werden 50-64 % der Bruttorente als Berechnungsgrundlage herangezogen. Welcher Anteil der Einkünfte steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2040 in Rente geht, muss alles versteuern. Wer schon länger in Rente ist, muss einen geringeren Anteil versteuern.

Ausgaben absetzen

Genau wie Berufstätige beispielsweise Werbungskosten geltend machen können, so können auch Rentner Ausgaben von der Steuer absetzen. Ebenfalls kann eine Rentenberatung oder eine juristische Auseinandersetzung bei der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt berücksichtigt für derartige Ausgaben für Rentner pauschal 102 Euro im Jahr. Auch die selbstgezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Haftpflicht- und Unfallversicherung können abgesetzt werden. Zusätzlich absetzbar sind Kirchensteuer, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Handwerkerrechnungen.

Mieteinnahmen und Minijob

Nach einer groben Faustregel genießen Rentner, die ihre Rente bereits einige Jahre erhalten, eine Steuerfreiheit in Höhe von rund 18.800 Euro im Jahr. Anders verhält es sich für Rentner, die neben der gesetzlichen Rente z. B. Einnahmen aus Mieteinnahmen haben. Solche Zusatzeinnahmen sind steuerpflichtig. Deswegen sollten in der Steuererklärung unbedingt Freibeträge und abzugsfähige Ausgaben ausgewiesen werden. Ein Minijob bis 450 Euro ist für Rentner im Jahr 2013 steuerfrei.

Steuersparende Übertragung des Erbes

Wer sein Kapital an die Kinder weitergeben will und dabei eine hohe Erbschaftssteuer möglichst vermeiden möchte, der sollte über eine Schenkung nachdenken. Die Freibeträge für eine Schenkung gelten jedoch immer über einen Zeitraum von zehn Jahren – ist der Freibetrag also einmal in Anspruch genommen, ist er für die folgenden zehn Jahre aufgebraucht.

Ein größeres Vermögen kann also steuersparend nur in Zehn-Jahres-Schritten übertragen werden. Deswegen rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu, möglichst früh mit dem Schenken anzufangen.