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Immer mehr Frührentner

Februar 2013

In Deutschland sind in 2011 so viele Menschen wie noch nie vorzeitig in Rente gegangen - trotz der damit verbundenen finanziellen Einbußen. Sie entschieden sich damit für mehr Freizeit, aber auch für weniger Geld.

Die Hälfte ohne volle Altersrente

Die Zahlen aus dem Jahr 2011 – dies sind die aktuellsten Zahlen, die bislang vorliegen – wurden von der „Süddeutschen Zeitung” unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht. Dem Bericht zufolge bezogen 2011 knapp 700.000 Menschen erstmalig eine gesetzliche Altersrente. Knapp die Hälfte von ihnen, fast 337.000, bekam nicht ihr volles Ruhegeld ausgezahlt, da sie nicht bis zur Regelaltersgrenze von damals 65 Jahren gearbeitet hat. Im Durchschnitt beliefen sich die Abschläge auf 109 Euro im Monat.

Der Anteil von Frührentnern mit finanzieller Schlechterstellung lag damit 2011 bei 48,2 % aller neu hinzu gekommenen Altersrentnern. 2005 lag dieser Wert noch bei nur 41,2 %. Im Jahr 2010 wechselten genau 673.546 Menschen in die reguläre Altersrente. Davon mussten 47,5 % einen Abzug hinnehmen, der im Durchschnitt 113 Euro im Monat betrug. Also blieben noch rund 797 Euro netto übrig, wenn man die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentner zahlen, abzieht.

Krankenpfleger und Erzieher besonders betroffen

Generell kommen die Frührentner aus allen Branchen. In 23 von 39 ausgewählten Berufsgruppen habe der Anteil der neuen Ruheständler mit gekürzten Ruhegeldern bei mehr als 60 % gelegen. Besonders betroffen sind Krankenpfleger, Erzieher und sonstige Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) sank die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen zuletzt auf 29,3 %. Bei den 64-Jährigen hatten demnach im Juni 2012 nur noch 14,2 % einen Job.

Höhe des Abschlages und Regelaltersgrenze

Für jeden Monat, den die Rente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird, beträgt der Abschlag 0,3 % pro Monat. Bei Altersrenten beträgt der maximale Abschlag 18 %. Renten wegen Erwerbsminderung, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten können um höchstens 10,8 % gemindert werden. Für vor 1947 geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. In den Jahren 2012 bis 2029 wird sie für alle, die nach 1946 geboren wurden, stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.