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Im Ländervergleich: Deutsche zahlen hohe Steuern und Abgaben

April 2014

Von einem verdienten Euro muss jeder deutsche Angestellte, der ledig ist, fast 50 Cent abgeben. Damit sind die Steuern und Abgaben in Deutschland so hoch wie in kaum einem anderen Industriestaat. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle OECD-Studie.

Dabei ist die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht gesunken. Für den leichten Rückgang der Abgabenlast ist die Senkung des Rentenversicherungsanteils Anfang des Jahres verantwortlich. Dabei war der Rückgang der Abgaben nicht nur für Unverheiratete, sondern auch für andere Familienkonstellationen spürbar. Am meisten profitierten Doppelverdiener-Ehepaare ohne Kinder – ihr Abgabenanteil liegt mit 45,1 % um 0,4 % unter dem Niveau von 2012.

Dennoch bleibt die Abgabenlast – absolut gesehen und im Ländervergleich – für einen unverheirateten Angestellten ohne Kind mit 49,3 % hoch.

Belgien noch teurer

Nur Belgien kostet aus Sicht der Arbeitnehmer im Ländervergleich noch mehr. Hier hat man im Jahre 2000 noch 52,9 % seines Einkommens abgeben müssen. 2012 lag der Steuer- und Abgabenanteil dann bei 49,6 %.

Abstand zu anderen Ländern verringert sich

Auch wenn das Abgabenniveau weiterhin sehr hoch ist – der Abstand zu anderen Industrienationen verringert sich. Dies liegt auch daran, dass in 21 der 34 OECD-Staaten die Belastung gestiegen ist. Den stärksten Anstieg mussten die USA, die Slowakei und Portugal verkraften.

Im Durchschnitt zahlen unverheiratete Angestellte in den Industrienationen 35,9 % des Arbeitseinkommens an Steuern und Sozialabgaben. Dies ist ein Anstieg von 0,2 % im Vergleich zu 2012. Die OECD schlussfolgert, dass sich mit dem Anstieg der Abgabenlast ein Trend fortsetzt. Bis 2010 waren die Abgaben in der Regel gefallen. Generell berechnet sich die Steuer- und Sozialabgabenlast auf die Arbeitskosten laut OECD vor allem aus der Einkommenssteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, abzüglich des Kindergeldes.