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bAV vs. Riester – wo gibt’s mehr Rente?

Juli 2013

Sowohl die Riester-Rente als auch die betriebliche Altersvorsorge werden durch den Staat gefördert. Nicht zuletzt deshalb sind beide Varianten sehr beliebt in Deutschland, gilt es doch, vor allem angesichts niedriger Zinsen und drohender Altersarmut alle sich bietenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

Finanztest hat im Mai die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge miteinander verglichen. Um es vorweg zu nehmen: Der betrieblichen Altersvorsorge wird ihre Attraktivität bestätigt. Und die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf.

Wie fördert der Staat diese Sparformen?

Mehr als 50 % aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland haben im Rentenalter einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Der Vorteil der bAV liegt – dies ist sicher den meisten Leserinnen und Lesern unseres Newsletters bekannt – in den Ersparnissen bei Steuern und Sozialabgaben. Diese fallen auf die Beiträge für diese sogenannte Entgeltumwandlung nicht an. 232 € können so monatlich steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Steuerfrei ist monatlich sogar ein Sparbetrag bis zu 382 € möglich.

Rund 33 % aller deutschen Arbeitnehmer zahlen hingegen Beiträge für eine Riester-Rente. Um die volle Förderung in Form einer Grundzulage von 154 € zu erhalten, müssen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen in den Vertrag eingezahlt werden. Für jedes Kind gibt es zusätzlich eine Förderung von 185 €, für ab 2008 geborene Kinder sind es gar 300 €.

Förderquote von 47 %

Finanztest ist bei dem Vergleich der beiden Vorsorgeformen von einem Jahreseinkommen in Höhe von 30.000 € ausgegangen, Kinder wurden nicht berücksichtigt.

In die Riester-Vorsorge müssten so 1.200 € jährlich in den Vertrag fließen, damit die volle Förderung ausgeschöpft wird. Hinzu kommt noch eine Steuerersparnis von 203 €, da für den Teil der Einkünfte, die der Sparer selber in die Vorsorge einzahlt, keine Steuern fällig werden. Tatsächlich werden so lediglich 843 € selber aufgewendet. Dies entspricht einer Förderquote von 30 %.

Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, hat Finanztest nun für die betriebliche Altersvorsorge einen eigenen Sparbeitrag von ebenfalls 843 € angesetzt. Aufgrund der Befreiung dieses Beitrages von Steuern und Sozialabgaben fliessen insgesamt im Jahr 1.576 € in die Altersvorsorge. Die Förderquote beträgt hier 47 %.

Wie wirken sich die Vorsorgeformen im Rentenalter aus?

In der Betrachtung von Finanztest werden nun für das Rentenalter die gesetzliche Rente und die Zusatzvorsorge zusammengerechnet. Beide Formen liefern eine attraktive Zusatzvorsorge.

Das Plus der Gesamtversorgung im Rentenalter fällt bei der Riester-Rente mit 20 % einen Prozent höher aus als bei der betrieblichen Altersvorsorge (19 %) – trotz der höheren Förderquote während der Ansparphase. Dieser eine Prozent Unterschied hat zwei Gründe: Zum einen werden für den Lohnanteil, der in die betriebliche Altersvorsorge fließt, keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt. Hieraus resultiert eine leicht geringere gesetzliche Rente. Zum anderen werden im Alter die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von der Betriebsrente abgezogen.

Finanztest rechnet in einem weiteren Schritt die (nicht garantierten!!) Überschüsse mit ein – hier kehrt sich das Bild um. Die Gesamtvorsorge erhöht sich bei der Kombination „gesetzliche Rente/betriebliche Altersvorsorge“ um 35 %. Bei der Ergänzung der gesetzlichen Rente um eine Riester-Rente sind es immerhin auch noch 32 %.

Der Arbeitgeberzuschuss bringt’s!

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seine gesparten Sozialversicherungsbeiträge mit in seinen Vorsorgevertrag gibt, dann wird der „Rendite-Turbo“ gezündet. Dies entspräche einem Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von rund 20 %. Welche weiteren gängigen Zuschussmodelle in Deutschland Verwendung finden, lesen Sie hier.

(http://www.innovest.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=286)

Gibt der Arbeitgeber diesen Zuschuss, rechnet sich die betriebliche Altersvorsorge sogar ohne Einrechnung der Überschüsse – die Gesamtversorgung erhöht sich um 23 %.

Die betriebliche Altersvorsorge ist ohnehin eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Finanztest urteilt, dass kein Weg an ihr vorbei führt, wenn der Arbeitnehmer den vollen Betrag zur Entgeltumwandlung nicht alleine zahlen muss. Laut Bundesarbeitsministerium können sich immerhin 73 % der Betriebsrentenanwärter hierüber freuen.

Jeder fünfte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland verfolgt die Strategie „doppelt hält besser“ und sorgt über Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge vor.

Nicht berücksichtigt sind in dieser Betrachtung die Auswirkungen der Inflation.