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Aufwendungen für verschiedene Zuschussmodelle

April 2013

Die Aufwendungen für ein Zuschussmodell zur Entgeltumwandlung zu ermitteln, ist nicht schwer. Vielleicht lohnt sich das Nachrechnen auch in Ihrem Unternehmen. So kann geprüft werden, ob der aktuell gezahlte Arbeitgeberzuschuss die gewünschte Wirkung (in den Bereichen der Mitarbeitermotivation, an der betrieblichen Vorsorge teilzunehmen, Mitarbeiterbindung und -gewinnung) entfaltet. An dieser Stelle demonstrieren wir die Auswirkungen anhand einer betrieblichen Altersvorsorge – auch könnte eine betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge gemeint sein.

Unsere MUSTER KG

Für unser Beispiel nehmen wir eine Beteiligungsquote von 15 % an, d. h. 15 % aller 225 Mitarbeiter der MUSTER KG nehmen am Arbeitgeberangebot zur betrieblichen Vorsorge teil. Folglich haben bislang 33 Personen eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, diese mit einem angenommenen durchschnittlichen Monatsbeitrag in Höhe von brutto 110,00 €. So stellt sich diese Situation in der Übersicht dar:

Damit liegt die potenzielle jährliche Ersparnis für das Unternehmen bei 8.396,19  € (43.560,00 € x 19,275 %).

Wie sieht nun unter diesen Rahmenbedingungen die betriebswirtschaftliche Auswirkung verschiedener Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge aus?

Kein Zuschuss

Wenn das Unternehmen die gesamte Lohnnebenkostenersparnis aus den Entgeltumwandlungen seiner Mitarbeiter für sich behält, spart das Unternehmen 19,275 % der jährlichen Vorsorgebeiträge in Höhe von 43.560,00 €, also insgesamt 8.396,19 € - viel verschenktes Potenzial für eine gelebte Mitarbeiterbindung. Für den Mitarbeiter bedeutet dies, dass er 110,00 € monatlich aus seinem Bruttogehalt spart und so nur von den staatlichen Zuschüssen (Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben) profitiert. Ein Anreiz für mehr Beteiligung am Arbeitgeberangebot ist nur eingeschränkt gegeben. Auch das sich bietende Potenzial für mehr Mitarbeiterbindung wird nicht genutzt. Eine höhere Beteiligungsquote als die bisherigen 15 % ist ggf. schwer zu realisieren.

10 % Zuschuss

Mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % kann der Mitarbeiter bereits 121,00 € sparen (der ursprüngliche Anlagebetrag von 110,00 € x 110 %). Der Vorteil am 10 %-Modell ist, dass ein Teil der Ersparnis für das Unternehmen an den Mitarbeiter weitergereicht wird, ein Teil jedoch auch im Unternehmen verbleibt. Für das Unternehmen fällt im Vergleich zur Situation ohne Arbeitgeberzuschuss je Mitarbeiter und Monat ein Mehraufwand in Höhe von 11,00 € an. Hochgerechnet auf die 33 Mitarbeiter, die über einen Vorsorgevertrag verfügen, fallen so „Aufwendungen“ in Höhe von 4.356,00 € p. a. an. Tatsächlich sind dies keine wirklichen Aufwendungen, weil durch die bestehenden Entgeltumwandlungen bereits 8.396,19 € eingespart werden. Daher bleibt im Unternehmen ein positiver Saldo von 4.040,19 €. Dieses Modell kombiniert also eine kleine Ersparnis für das Unternehmen mit „etwas“ Mitarbeiterbindung bzw. Anreiz zur Teilnahme am Arbeitgeberangebot.

20 % Zuschuss

Dieses Zuschussmodell besteht bei der Mehrzahl unserer Kunden. Es ist in der Kommunikation gegenüber den Mitarbeitern ein äußerst attraktives Modell, weil die gesamte Lohnnebenkostenersparnis des Unternehmens an die Mitarbeiter weiter gegeben wird. Effektiv beträgt die Ersparnis 19,275 %. In unserem Beispiel beträgt der Unterschied zwischen dem gewährten 20 %-Zuschuss und der realen Ersparnis in Höhe von 19,275 % gerade einmal 315,81 € p. a. Bei der anzunehmenden Summe der jährlich anfallenden Personalkosten in unserer MUSTER KG ist dieser Wert sicher zu vernachlässigen. In jedem Fall stehen die 315,81 € in keinem nennenswerten Verhältnis zu dem positiven Arbeitgeberimage, das sich aufbauen lässt. Die angenommene Beteiligungsquote von 15 % ließe sich mit einem 20%- Zuschuss leicht steigern.

50 % Zuschuss

Klingt das nicht gut aus der Mitarbeitersicht: „Aus 55,00 € netto macht der Staat 110,00 € brutto – und mein Betrieb gibt noch einmal 55,00 € dazu!“? So würde ein Zuschuss von 50 % auf die Entgeltumwandlung in unserem Beispiel wirken.

Der Clou bei den 55,00 € vom Betrieb ist, dass die realen Aufwendungen für den Arbeitgeber nur bei 33,80 € liegen. Denn auf die Entgeltumwandlung von 110,00 €/Monat spart das Unternehmen 19,275 % Lohnnebenkosten, also 21,20 €. So reduziert sich der effektive Aufwand des 55,00 €-Arbeitgeberzuschusses auf 33,80 €.

In unserem Beispiel kostet also ein 50 %-Zuschuss 13.384,80 € p. a. (33,80 € x 33 Mitarbeiter x 12 Monate). Klingt im ersten Moment nach hohen Aufwendungen. Setzt man jedoch auch hier die Aufwendungen ins Verhältnis zu den jährlich anfallenden Personalkosten im Unternehmen, könnte man zu einem anderen Fazit gelangen. Unsere Erfahrung zeigt, dass der Zuschuss von 50 % durchschnittlich nur 0,6 % der jährlichen Personalkosten ausmacht. Die Möglichkeiten, diesen Zuschuss für das eigene Unternehmen positiv zu vermarkten, sind so günstig eingekauft.

Weitere Zuschussmodelle

Selbstverständlich werden in der Praxis auch andere Zuschussmodelle genutzt. So ist z. B. die reine Weitergabe der Lohnnebenkostenersparnis anzutreffen – aufgrund der „krummen Zahlen“ ist es jedoch etwas schwieriger zu kommunizieren, als das 20 %-Modell. Auch Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von 15 % setzen wir in der Praxis um.

Neben diesen prozentualen Zuschüssen werden auch feste Zuschüsse, also fixe Geldbeträge unabhängig von der Höhe der Entgeltumwandlung, gewährt.

Beachtung der Beitragsbemessungsgrenzen

Wir bitten zu beachten, dass die oben stehende Betrachtung nur zutreffend ist für Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG).  Die Komplexität erhöht sich, wenn Mitarbeiter oberhalb der BBG KV/PV (Kranken- bzw. Pflegeversicherung) verdienen. In diesem Fall reduziert sich die Lohnnebenkostenersparnis für den Arbeitgeber. Liegt das Einkommen gar oberhalb der BBG RV/AV (Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung), fällt die Ersparnis gänzlich weg.

Für individuelle Berechnungen, wie mögliche Arbeitgeberzuschüsse bei Ihnen wirken, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.