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Arbeitgeberzuschüsse in der betrieblichen Vorsorge

April 2013

In vielen Branchen stellt sich heute die Frage, ob sich der Mitarbeiter beim Unternehmen oder eigentlich andersrum das Unternehmen beim Mitarbeiter bewirbt. Der Fachkräftemangel hat die Arbeitswelt in vielen Branchen wie z. B. dem Pflegebereich oder auch dem Garten- und Landschaftsbau (lesen Sie hierzu unsere INNOVEST-Vorsorge-News März 2013) nachhaltig verändert.

Erfolgversprechende Instrumente zur besseren Mitarbeitergewinnung und -bindung sind heute mehr und mehr gefragt.

Die betriebliche Vorsorge ist eines dieser Instrumente. Sie hat einen zentralen Vorteil: die Lohnnebenkostenersparnis auf Arbeitgeberseite bei der Entgeltumwandlung eines Mitarbeiters. Diese Ersparnis kann als Zuschuss in den Vorsorgevertrag des Mitarbeiters fließen. So wird eine erfolgreiche Mitarbeiterbindung ohne bzw. mit nur geringen finanziellen Aufwendungen umgesetzt.

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmen noch „Luft nach oben“ haben für mehr gelebte Mitarbeiterbindung über Zuschussmodelle in der betrieblichen Vorsorge.

Ca. 20 % Lohnnebenkostenersparnis

Sorgt ein Mitarbeiter in einem Unternehmen über eine Entgeltumwandlung z. B. für eine betriebliche Altersvorsorge oder für eine betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge vor, so spart das Unternehmen an Lohnnebenkosten knapp 20 % des Entgeltumwandlungsbetrages. Nach dem gleichen Muster fallen bei einer Gehaltserhöhung um z. B. 100 € brutto insgesamt zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 120,00 € für das Unternehmen an. Netto kommen beim Mitarbeiter jedoch nur ca. 50,00 € an – auch deswegen ist die betriebliche Vorsorge so attraktiv. Hier „kostet“ ein Vorsorgebeitrag in Höhe von 120,00 € netto nur 50,00 €.

Die exakte Lohnnebenkostenersparnis auf der Arbeitgeberseite liegt bei 19,275 % des Bruttogehaltes und setzt sich wie folgt zusammen:

  • gesetzliche Krankenversicherung: 7,3 %
  • gesetzliche Pflegeversicherung: 1,025 %
  • gesetzliche Rentenversicherung: 9,45 %
  • gesetzliche Arbeitslosenversicherung: 1,5 %

Viele Arbeitgeber runden diese 19,275 % zum Vorteil des Mitarbeiters in der betrieblichen Vorsorge auf 20 % auf. So erhält das Unternehmen die Möglichkeit, einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 % zu gewähren, der praktisch kostenneutral ist – mehr zu den anfallenden Aufwendungen lesen Sie im zweiten Artikel. Und es gibt noch weitere Zuschussmodelle – auch über diese berichten wir im nachfolgenden Artikel.

Höhere Beteiligung und Akzeptanz

Der Nutzen einer Arbeitgeberbeteiligung liegt auf der Hand: Der Zuschuss ist ein Anreiz für die Mitarbeiter, am Arbeitgeberangebot zur betrieblichen Vorsorge teilzunehmen. Mitarbeiter erleben ihren Arbeitgeber als soziale Standards setzendes Unternehmen. So positioniert sich das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber, der Vorteile für die Mitarbeiter schafft, die über die bloße Arbeitszeit hinaus wirken z. B. in Form einer geförderten betrieblichen Altersvorsorge.

Wichtig ist die richtige Kommunikation des Zuschusses. Kennen Sie bereits die Informationsbroschüren der INNOVEST AG, die wir Ihnen gerne kostenfrei und im Corporate Design Ihres Unternehmens anfertigen?

Im zweiten Artikel zeigen wir Ihnen die anfallenden Aufwendungen für unterschiedliche Zuschussmodelle auf.