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Alterssicherung für alle Selbständigen

August 2012

Viele der insgesamt 4,3 Mio. Selbständigen in Deutschland haben heute keine eigene ausreichende Altersvorsorge. Für diese Menschen plant die Bundesregierung eine obligatorische Vorsorgelösung. Diese soll eine Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Durchführungswegen vorsehen.

Mindestens Altersvorsorge in Höhe des Existenzminimums

Mit diesem Schritt möchte die Bundesregierung Selbständige verpflichten, eine Alterssicherung in Höhe des Existenzminimums aufzubauen. Dieses liegt heute bei 720 Euro. Zum Vergleich: Ein Handwerker müsste heute etwa 18 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um eine Basisabsicherung in Höhe des Existenzminimums zu erzielen.

Ausgestaltung noch offen

Dieser Aufbau soll über die gesetzliche Rentenversicherung möglich sein, aber auch über weitere noch zu definierende private Durchführungswege. Das bislang von der Bundesregierung vorgelegte Konzept beinhaltet einige Übergangslösungen und die Beibehaltung von vielen bestehenden Sonderregelungen.

Welche Durchführungswege später zur Vorsorge ermöglicht werden sollen, sei noch völlig offen, so ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Eine Möglichkeit der privaten Durchführungswege könnte auch der Weg über Immobilien als Altersvorsorge sein. Hier müssten dann gewisse Kernregeln eingehalten werden.

Ende August 2012 sollen die Eckpunkte im Kabinett verabschiedet werden. Ein Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr folgen. Da die Absicherung unbedingt als Rente ausgezahlt werden soll, wird diese Vorsorge nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.

Übergangsregelungen

Das Konzept sieht in seiner jetzigen Form einige Übergangsregelungen vor. So sollen Selbständige über 50 und auch nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat Verdienende von der Vorsorgepflicht ausgenommen werden. Für Selbständige zwischen 30 und 50 Jahren, die bereits für das Rentenalter vorgesorgt haben, soll es Ausnahme- und Befreiungsregelungen geben. Zudem soll der besonderen Situation von Selbständigen gerade in der Existenzgründungsphase Rechnung getragen werden. Flexible Beitragszahlungen oder auch Beitragsbefreiungen sind angedacht.

Bestehende Sonderregelungen bleiben erhalten

Die Altersvorsorgepflicht soll für alle Selbständigen mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen gelten. Hierzu zählen etwa rund 350.000 Freiberufler, die Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken sind, wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker oder Steuerberater. Landwirte bleiben in der Alterssicherung für Landwirte, genauso wie Künstler, Publizisten, Hebammen und Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bleiben.

Zentrale Überwachung der Versicherungspflicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte, dass die Altersvorsorgepflicht an einer Stelle zentral verwaltet werden solle. Hier bietet sich die Deutsche Rentenversicherung als zentraler Kompetenz- und Informationsträger an.