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Altersarmut bei Frauen

April 2012

Beim Thema „Altersarmut“ sind Frauen besonders gefährdet, die einen Minijob ausüben. 7,4 Millionen Menschen haben eine Stelle auf 400 Euro-Basis, im Rahmen derer sie keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. 4,65 Millionen dieser sogenannten Minijobs werden von Frauen ausgeübt – oftmals neben der Kindererziehung oder der Pflege von Familienangehörigen.

Nur 140 Euro Rente

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ausgerechnet, wie viel Rente eine Frau erwarten kann, wenn sie auf 400 Euro-Basis arbeitet. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass diese Renten weit unter dem Niveau von Hartz IV liegen. So erhält eine Minijobberin, die ein Jahr lang arbeitet, eine monatliche Rente von 3,11 Euro. Arbeitet sie 45 Jahre lang, erhöht sich die Rentenauszahlung lediglich auf 139,95 Euro im Monat. Bei einer Aufstockung des pauschalen Rentenbeitrags des Arbeitgebers von 15 % auf die üblichen 19,6 % erhöht sich das Altersgeld geringfügig auf 182,70 Euro. Dies ist zum Leben zu wenig.

Hilfe durch die Zuschussrente?

Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen (CDU) möchte dieses Problem ab 2013 mit der Zuschussrente lösen, von der auch Minijobber/-innen profitieren, sofern sie selbst Beiträge zahlen, genug Versicherungsjahre vorweisen können und von 2014 an zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen. So würden sich ihre Rentenansprüche auf etwa 365 Euro erhöhen. Aber auch dieses Einkommen reicht nicht zum Leben, sodass Minijobber/innen dennoch auf die staatliche Grundsicherung von durchschnittlich 688 Euro angewiesen wären. Weitere Informationen zum Thema „Zuschussrente“ können Sie hier lesen. 

Wie viel Rente bekommen Frauen durchschnittlich?

Die tatsächliche Altersrente von Frauen liegt durchschnittlich bei 535 Euro im Monat. Hinzu kommen oftmals weitere Einkünfte, sodass das durchschnittliche Nettoeinkommen von alleinstehenden Frauen im Alter bei 1.188 Euro liegt.

Die Zuschussrente soll u.a. Frauen unterstützen, die ihr Leben verantwortungsvoll gelebt haben und trotzdem nur geringe Ansprüche stellen können, da sie beispielsweise Kinder erzogen haben. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Zuschussrente die Versorgungslücke bei Frauen wirklich sinnvoll schließen kann.