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Was ändert sich in 2012?

Januar 2012

Viele Änderungen zur Altersvorsorge gingen mit dem Jahreswechsel einher. Es muss länger gearbeitet werden, die Rentenbeiträge sinken, ebenso der Garantiezins. Alle Änderungen lesen Sie hier im Überblick.

Rente mit 67

Die Rente mit 67 wurde bereits 2006 auf den Weg gebracht. Jetzt geht es los. Ab sofort steigt das Renteneintrittsalter für alle, die zwischen 1947 und 1958 geboren wurden, von Jahrgang zu Jahrgang, um einen Monat. Für die Jahrgänge ab 1959 steigt die Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahrgang. Das bedeutet, dass die Menschen, die 1964 oder später geboren wurden, erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. 2029 wird die Rente mit 67 dann „vollständig“ eingeführt sein.

Rentenbeiträge sinken

Die Beitragssätze der gesetzlichen Rentenversicherung sinken von derzeit 19,9 % auf 19,6 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen so jeweils 0,15 %. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro sind das allerdings lediglich 3,75 € im Monat.

Riester: Keine Null-Verträge mehr

Durch die sogenannte Ehegattenklausel konnten bisher auch Ehegatten, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, eine Riester-Vorsorge abschließen und Zulagen erhalten – ohne dafür eigene Beiträge zu leisten. Die Voraussetzung dafür war, dass der Ehepartner mindestens die vom Gesetzgeber geforderten Beiträge zum Erhalt der vollen staatlichen Förderung in seinen Altersvorsorgevertrag einzahlt. Diese sogenannten „Null-Verträge“ werden ab 2012 abgeschafft. Jetzt muss auch der „mittelbare“ Sparer mindestens den Sockelbetrag von 5 Euro im Monat einzahlen.

Rürup: Höhere Sonderausgaben

Bisher konnten Rürup-Sparer 72 % der Sparbeiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Ab 2012 sind es 74 %. Wer den Höchstförderbetrag von 20.000,00 Euro in eine Basisrente einzahlt, kann folglich 14.800,00 Euro absetzen.

Garantiezins sinkt

Bislang mussten Versicherer den Sparanteil mit mindestens 2,25 % verzinsen. Für Verträge ab 2012 hat das Bundesfinanzministerium diesen Rechnungszins auf 1,75 % gesenkt. Für alte Verträge aus den neunziger Jahren gelten teilweise sogar noch Garantiezinsen von 4 %.

Versicherungsauszahlung erst ab 62

Die Entwicklung hin zum späteren Renteneinstieg wird durch folgenden Schritt gefördert: Private und staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge, die ab 2012 abgeschlossen werden, können frühestens ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt werden. Bei Rürup- und Riester-Renten sind zwar frühere Auszahlungszeitpunkte möglich, doch drohen dann Rückzahlungen von Zulagen (Riester) bzw. Rückzahlungen an den Fiskus (Rürup).

Bislang musste bei privaten Renten- und Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, nur die Hälfte des Ertragsanteils versteuert werden, wenn die Vorsorge bis zum 60. Lebensjahr lief. Künftig gilt der 62. Geburtstag als Stichtag. Eine frühere Auszahlung hat Einkommenssteuerzahlungen auf den kompletten Betrag zur Folge.

Unisex-Tarife

Ab dem 21.12.2012 dürfen Versicherer keine geschlechtsspezifischen Kalkulationen der Beitragsbemessung mehr vornehmen. Diese sogenannten „Unisex-Tarife“ sollen Gleichberechtigung herbeiführen. Lesen Sie mehr dazu in unserem zweiten Artikel.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Bislang mussten in der Rentenversicherung auf monatliche Einkünfte von 5.500 Euro Versicherungsbeiträge abgeführt werden, jetzt liegt die Grenze bei 5.600 Euro. Im Osten bleibt es bei der Grenze von 4.800 Euro. Für die betriebliche Altersvorsorge bedeuten die neuen Rechengrößen die Möglichkeit, im neuen Jahr ein klein wenig mehr für die Altersvorsorge zu sparen. Monatlich können nun 224 Euro (4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West) sozialversicherungsfrei und sogar 374 Euro steuerfrei gewandelt werden. 2011 lagen diese Werte bei 220 Euro bzw. 370 Euro. Mehr dazu unter lesen Sie hier.