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Änderungen in 2013

Dezember 2012

Ein Jahreswechsel bringt immer viele Neuerungen mit sich – so auch in der Welt der Vorsorge und Finanzen. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel geben wir Ihnen hier:

Der Pflege-Bahr: Staatliche Förderung für die Pflegeabsicherung

Ab Januar 2013 wird gesetzlich Pflegeversicherten im Zuge der Pflegereform unabhängig vom Einkommen eine Zulage von 60 Euro im Jahr gezahlt. Die Voraussetzung hierfür ist eine freiwillige Pflegezusatzversicherung mit einem Mindestbeitrag von 120 Euro. Hier finden Sie weitere Informationen zum sogenannten „Pflege-Bahr“.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird zur Finanzierung der Pflegereform von 1,95 % auf 2,05 % angehoben.

Nur noch Unisex-Tarife

Ab dem 21.12.2012 gilt bei Versicherungstarifen der Grundsatz der Gleichberechtigung. Damit werden die Prämien für die betriebliche Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Kranken-, Risikolebens-, Pflege- und Kfz-Versicherungen nicht mehr in Abhängigkeit vom Geschlecht berechnet. Je nach Versicherung und Geschlecht wirkt sich dies unterschiedlich aus. Tendenziell ist in den meisten Bereichen mit Beitragserhöhungen zu rechnen. Ausführliche Informationen zum Thema Unisex finden Sie hier.

Absenkung der Rentenbeiträge

Auch über dieses Thema haben wir bereits ausführlich berichtet – hier finden Sie mehr Informationen zur Absenkung des Rentenbeitrages von aktuell 19,6 % auf 18,9 % in 2013.

Mehrverdienst für Minijobber möglich

Ab dem kommenden Jahr dürfen Minijobber monatlich 50 Euro mehr steuerfrei verdienen als noch im laufenden Jahr. Die Verdienstgrenze wird von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Wenn die Minijobber keine Befreiung der Rentenversicherungspflicht beantragen, sind sie künftig automatisch rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber eines Minijobbers zahlt weiterhin pauschal 15 % des Arbeitsentgeltes in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Minijobber seinerseits zusätzliche 3,9 %. Dieser Eigenanteil kann freiwillig bis zum vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von künftig 18,9 % aufgefüllt werden. Hierdurch kann der Rentenanspruch erhöht und vollwertige Pflichtbeitragszeiten erworben werden.

Altersvorsorge für Selbständige: Die Rürup-Rente wird attraktiver

Aufgrund der Steuervorteile eignet sich die Basis- oder Rürup-Rente insbesondere für Selbständige und Freiberufler. Und sie wird im kommenden Jahr noch ein Stück attraktiver: 2013 steigt der Anteil der gezahlten Beiträge, die steuerlich geltend gemacht werden können, auf 76 %. 2025 werden die Beiträge vollständig steuerlich absetzbar sein, bis dahin steigt der Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte.

Wer 2013 in Rente geht, muss Auszahlungen aus einer Rürup-Rente zu 66 % besteuern. Die Entwicklung des zu besteuernden Anteils verläuft analog zur gesetzlichen Rente. Von Jahr zu Jahr erhöht sich der zu besteuernde Anteil um 2 %, ab 2020 dann nur noch um 1 %.

Änderungen beim Elterngeld

Für Kinder, die nach dem 1.1.2013 geboren werden, ändert sich die Berechnung des Elterngeldes. Zur Berechnung werden nicht mehr die tatsächlichen Sozialversicherungsbeträge vom durchschnittlichen Nettoverdienst der vergangenen 12 Monate abgezogen, sondern pauschal 21 %.

Zusätzlich gibt es eine Änderung beim Elterngeld in Bezug auf die Steuerklasse. Bisher konnte der Elternteil, der den Großteil der Elternzeit in Anspruch nehmen wollte, kurzfristig in die attraktive Steuerklasse III wechseln. Ab 2013 ist nun die Steuerklasse ausschlaggebend, die in den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes überwogen hat