news menü

Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013

Dezember 2012

Den neuen Rechengrößen der Sozialversicherung liegen wie immer die Einkommensentwicklungen in den alten und neuen Bundesländern aus dem letzten Jahr zugrunde. In den alten Bundesländern gab es in 2011 ein Lohnplus in Höhe von 3,07 %, in den neuen Bundesländern lag die durchschnittliche Lohnsteigerung bei 2,95 %. Als Grundlage der Einkommensentwicklung wird die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer herangezogen (ohne „Ein-Euro-Jobs“).

Für die Fortschreibung der bundesweit einheitlichen Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die gesamtdeutsche Einkommensentwicklung in Höhe von 3,09 % zugrunde gelegt.

Hier alle Beiträge zur Sozialversicherung auf einen Blick:

Bei der Krankenversicherung wurde vorstehend nur der allgemeine Beitragssatz aufgeführt – der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,9 %. Er ist maßgebend, wenn für das Mitglied kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Dies ist beispielsweise bei Selbstständigen der Fall, die eine Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld gewählt haben.

Alle relevanten Rechengrößen der Sozialversicherung finden Sie hier:

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bemerkungen:

Die Versicherungspflichtgrenze (= Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird an die Lohnzuwachsrate angepasst. Wenn das eigene Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann man in eine private Krankenversicherung wechseln.

Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge

Für die betriebliche Altersvorsorge bedeuten die neuen Rechengrößen die Möglichkeit, im neuen Jahr ein klein wenig „mehr“ für die Altersvorsorge zu sparen. Monatlich können nun 232 Euro (4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West) sozialversicherungsfrei und sogar 382 Euro steuerfrei gewandelt werden. 2012 liegen die Werte bei 224 Euro bzw. 374 Euro. Aktueller Rentenwert Der aktuelle Rentenwert (AR) gibt den monatlichen Rentenanspruch an, den ein Durchschnittsverdiener für ein Jahr seiner Beitragszahlung erwirbt. Der monatliche Betrag seiner Altersrente ergibt sich nun, indem der aktuelle Rentenwert mit der Zahl der – ggf. um Abschläge wegen vorgezogenem Rentenbezug geminderten – persönlichen Entgeltpunkte (pEP) multipliziert wird. In der Regel wird der AR einmal im Jahr zum 1. Juli für die folgenden zwölf Monate neu festgesetzt. Nach diversen Nullrunden und einigen kleineren Anhebungen in den vergangenen Jahren stiegen die Renten zum 1. Juli 2012 um 2,26 % im Osten und um 2,18 % im Westen. Der aktuelle Rentenwert West liegt bei 28,07 Euro, der AR Ost liegt bei 24,92 Euro.