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Riester-Rente: Sparer verschenken Milliarden

Dezember 2012

Fast jeder vierte Riester-Sparer lässt sich seine Zulagen entgehen – Millionen Deutsche lassen so Geld liegen. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete im November, dass die staatliche Förderung häufig nicht genutzt werde. Verbraucherschützer kritisieren die Verträge als „zu komplex“.

Verschenktes Geld und ruhende Verträge

Dabei stammen die gerade veröffentlichten Zahlen noch aus dem Jahr 2009 – neuere Zahlen liegen bislang nicht vor. Experten vermuten jedoch, dass sich an der Tendenz von damals zu heute nichts signifikant geändert hat. 2009 haben 9,6 Millionen Riester-Sparer eine Grundzulage erhalten. Demgegenüber standen jedoch 13,25 Millionen Riester-Verträge. Über drei Millionen Sparer haben also die Zulage nicht beantragt.

Von denjenigen, die die Zulagen beantragt haben, erhielten jedoch nur 5,4 Millionen die volle Zulage. Alle anderen schöpfen die Zulagen nicht aus – fast jeder Fünfte habe nicht einmal 50 % des Zuschusses kassiert.

Etwas positiver stellen sich diese Zahl bei den Sparern dar, die eine Kinderzulage beantragt haben. Von diesen insgesamt 3,7 Millionen Sparern bekommen immerhin 2,6 Millionen den vollen Zuschuss. Insgesamt ergibt sich über wenige Jahre jedoch eine Milliardensumme, die nicht abgerufen wurde.

Auch die Zahl der ruhenden Verträge steigt weiter – hier gibt es auch neue Zahlen: 2010 wurden schon bei 18,5 % der Verträge keine Beiträge mehr überwiesen. Ein Jahr zuvor lag dieser Anteil noch bei 15 %.

Mehrere Tausend Euro weg

Wer die Zulagen nicht beantragt, kann im Laufe des Arbeitslebens schnell mehrere Tausend Euro verschenken. Wenn man Kinder hat und auf die Kinderzulage verzichtet, kann der Betrag sogar leicht fünfstellig werden.

Jeder, der „riestert“, hat Anspruch auf die Grundzulage in Höhe von jährlich 154 Euro. Wer noch zusätzlich die Kinderzulage in Anspruch nehmen kann, erhöht seinen Anspruch je Kind um jährlich 185 Euro. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, liegt der Anspruch gar bei 300 Euro je Kind.

Voraussetzung für die vollen Zulagen ist, dass 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens investiert werden (abzüglich der Zulagen vom Staat).