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FAQ
Betriebliche Vorsorge
Betriebliche Gesundheit
Das freut uns sehr! Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter folgender Rufnummer 040 881 881 für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Sie können Ihren Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, das ist kein Problem. Melden Sie sich gerne telefonisch unter der 040 881 881 oder per Mail und dann besprechen wir den genauen Ablauf.
Sie können Ihren Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen. Bitte sprechen Sie hier Ihre Personalabteilung an und teilen den Wunsch mit, diese veranlasst dann alles weitere und kontaktiert uns.
Der Vertrag sieht in der Regel das Endalter 67 vor. Sie können den Vertragsablauf bei
Bedarf vorziehen bzw. hinauszögern. Für detaillierte Auskünfte zu ihrem Vertrag, kontaktieren Sie uns bitte.
Die Beiträge für Ihre betriebliche Altersvorsorge können jederzeit zu den
dann gültigen Konditionen geändert werden.
Wenn Sie sich die Einzahlungen in Ihre Betriebsrente nicht mehr leisten
können, besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlungen im Einvernehmen
mit der Firma einzustellen. Bei Bezug von Bürgergeld ist die Betriebsrente
in der Ansparphase vor einem staatlichen Zugriff geschützt.
Sollten Sie vor Rentenbeginn versterben, werden an Ihre Hinterbliebenen
das Guthaben gezahlt.
Sollten Sie nach Rentenbeginn versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen
die Ihnen zustehende Rente für eine festgelegte Zeit (Rentengarantiezeit).
Versorgungsberechtigte Hinterbliebene sind Ehegatten, Lebenspartner,
Lebensgefährten und kindergeldberechtigte Kinder. Ist keine dieser
Personen
Die Leistungen (monatliche Rente, einmalige Kapitalabfindung oder Mix
aus beidem) sind im Rentenalter bei der Steuererklärung anzugeben. Die
Steuerpflicht wird unter Berücksichtigung Ihrer in der Regel niedrigeren
Steuersätze, der Freibeträge sowie sonstiger Einnahmen individuell
berechnet.
Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz entfällt die vollständige
Anrechnung auf die Grundsicherung.
Die Versorgung bleibt von einer eventuellen Insolvenz des Arbeitgebers
unberührt, da Schuldner der Leistung die Versicherungsgesellschaft ist.
Der Vertrag kann über Ihren neuen Arbeitgeber als Betriebsrente oder
alternativ privat fortgeführt werden. Rufen Sie uns hierzu gerne an!
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