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Die wichtigsten Änderungen der Grenzen für das Jahr 2026 im Überblick
Rechengrößen 2026 Der neue Höchstbeitrag für die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Jahr 2026 beträgt 676,00 € pro Monat bzw. 8.112,00 € pro Jahr. Dieser Betrag kann steuerfrei eingezahlt werden (entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze). Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit erhöht sich 2026 auf 338,00 € monatlich bzw. 4.056,00 € jährlich, was 4 % der Beitragsbemessungsgrenze entspricht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Die Beitragsbemessungsgrenze in

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23. März3 Min. Lesezeit
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