Wankende Lebensversicherer
November 2012Das Bundesfinanzministerium hält manche Versicherer für gefährdet. Diese Nachricht basiert auf einem Bericht des Handelsblatts mit Verweis auf ein Sitzungsprotokoll des Bundesfinanzministeriums.
Die INNOVEST AG kommt mit diesem Artikel nicht nur unserer selbst auferlegten Aufklärungspflicht gegenüber unseren Kunden nach. Auch wollen wir Sie informieren, inwieweit Ihre betriebliche Altersvorsorge von dieser Diskussion berührt sein kann.
Auswirkungen der Niedrigzinspolitik
Aufgrund der Euro-Krise und des künstlich niedrig gehaltenen Zinsniveaus fällt es den Versicherern immer schwerer, mit sicheren Zinstiteln eine ausreichende Rendite zu erwirtschaften. Die Versicherer bekommen die Niedrigzinspolitik der Zentralbanken genauso zu spüren wie jeder normale Sparer: Monat für Monat suchen sie nach Möglichkeiten, die von den Kunden angelegten Beträge langfristig fest anzulegen. Doch neue Anlagen werfen kaum noch Renditen ab. Teilweise wird nicht einmal die Inflation gedeckt. Zeitgleich bleiben jedoch die Zahlungsverpflichtungen an die Kunden die selben. Lange haben sich Versicherer aus den eigenen Rücklagen bedient, um die Verzinsung hoch zu halten. Aber je länger die Versicherer auslaufende alte Kapitalanlagen in niedriger verzinste neue Anlagen umtauschen müssen, desto schneller schwinden die Rücklagen.
Ein richtiger Ausweg aus diesem Teufelskreis ist schwer zu finden. Die Versicherer werden sogar von außen angehalten, in besonders sichere Anlagen zu investieren. Schließlich steht die Altersvorsorge von Millionen Menschen auf dem Spiel. Riskantere Investitionen wie z. B. in Aktien müssen Versicherer nach den neuen Regeln von Solvency II in Zukunft mit viel mehr Eigenkapital hinterlegen. Solvency II ist eine Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa, das u. a. die Vorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen betrifft. So wird die Anlage in Aktien für Versicherer unattraktiv. Gleichzeitig sichere und renditeträchtige Anlageformen zu finden, ist aktuell die große Herausforderung.
Das schwächste Fünftel
Laut dem oben genannten Sitzungsprotokoll berge das anhaltende Niedrigzinsniveau gerade für „das schwächste Fünftel der Unternehmen“ erhebliche Risiken. Eine in den Medien diskutierte Antwort auf diese Krise ist eine Aussetzung des Garantiezinses in der Lebensversicherung.
Die Bild-Zeitung hat umgehend eine Umfrage unter 90 deutschen Versicherern gestartet. Von diesen garantieren immerhin 74, den Garantiezins bis 2018 nicht anzurühren. Dabei ist eine Streichung des Garantiezinses in jedem Fall ausgeschlossen. Der Chef des Bundes der Versicherten Axel Kleinlein sagt hierzu: „Die Versicherungen haben keinerlei rechtliche Möglichkeit, den Garantiezins zu kippen.“
Noch fehlen jedoch Fakten über tatsächliche Existenzprobleme von den schwächsten Versicherern.
Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge
Zunächst einmal ist ein Kapitalverlust völlig ausgeschlossen. Die nominale Versicherungssumme, zu deren Zahlung sich die Versicherungen beim Abschluss des Vertrages verpflichtet haben, bekommt der Versicherungsnehmer immer ausgezahlt. Natürlich könnte eine wirklich lang anhaltende Niedrigzinsphase dafür sorgen, dass sich die Inflation in der Gesamtbetrachtung negativ auswirkt und die niedrige Verzinsung auffrisst. In der Langzeitbetrachtung über die letzten 50 Jahre sind aber beispielsweise von der Allianz Lebensversicherung lediglich in den beiden Ölkrisen der 70er Jahre zweimal Nettorenditen gezahlt worden, die knapp unter der Inflationsrate lagen.
Selbst wenn ein Versicherer pleitegehen würde – die Auffanggesellschaft Protektor trägt für die Betroffenen die Zahlungsverpflichtungen.
Fazit: Die Anlage in eine betriebliche Altersvorsorge ist sicher!
Vertrag beenden?
Vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, ist nie ratsam. Dies gilt insbesondere für Versicherte, die sich noch einen höheren Garantiezins als den aktuell geltenden Zins in Höhe von 1,75 % sichern konnten. Eine ähnlich rentable Geldanlage wird man bei einer vergleichbaren Sicherheit kaum finden. Außerdem werden bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages Stornogebühren fällig. Eine Beendigung ist aus finanziellen Gesichtspunkten nicht zu empfehlen.
Ein Argument mehr, staatliche Fördermittel zu nutzen
Auch die aktuelle Diskussion zeigt, wie wichtig das Ausschöpfen der gebotenen staatlichen Fördermaßnahmen ist. In der betrieblichen Altersvorsorge zahlt man (aufgrund der Ersparnisse bei Steuern und Sozialabgaben) netto nur in etwa die Hälfte des brutto angelegten Sparbetrages. Dieser Hebel ist auch angesichts der andauernden Niedrigzinsphase sicher alternativlos.
Entwarnung?
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht keinen Grund für den aktuellen „Alarmismus“. Selbst der Bund der Versicherten (BdV) – sonst der schärfste Kritiker der Versicherer – gibt Entwarnung und springt den gescholtenen Versicherern zur Seite. In seltener Einmütigkeit mit dem GDV hält auch der BdV die deutsche Lebensversicherung für sicher.