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Oktober Newsletter 2022

Oktober 2022

Änderungen in 2023:

Anhebung des Grundfreibetrages:
Die Höhe des Einkommens, für das keine Steuern gezahlt werden, steigt im kommenden Jahr von 10.347 € auf 10.632 € an.

Neuberechnung der Steuergrenzen:
Die Steuerzahlungen verringern sich für alle Steuerpflichtigen, da sich die Einkommensgrenze erhöhen.

Kinderfreibetrag steigt:
Der Kinderfreibetrag erhöht sich pro Kind um 70 €, das sind dann insgesamt 2.880€.

Höhere Sozialbeiträge:
Der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse steigt im Durchschnitt von 1,3 auf 1,6 % des Bruttoeinkommens. Die Hälfte wird vom Arbeitnehmer getragen. Die eigenen Abgaben erhöhen sich also von 0,65 auf 0,8 %. Auch die Abgaben für die Rentenversicherung steigen um 0,1 auf 18,7 % und für die Arbeitslosenversicherung um 0,1 auf 2,6 %.
Ab 2023 dürfen Rentenbeiträge voll von der Steuer abgesetzt werden. Ursprünglich war dies erst für 2025 geplant. Das bedeutet, dass während der Neuregelung der Einkommensteuer weniger zu zahlen ist, aber die Abgaben erhöhen sich für Sozialbeiträge.
Außerdem gilt, je geringer das Gehalt ist, desto weniger ist Einkommenssteuer ist zu zahlen und desto weniger wird von der Entlastung profitiert. Und je höher das Einkommen ist desto höher sind auch die Steuersätze und desto größer ist die Entlastung durch die Neuberechnung der Grenzen.

Social Media gewinnt an Bedeutung im Maklergeschäft
Laut einer AssCompact-Studie steigt die Relevanz von Social Media für Maklerhäuser rasant. Vor 5 Jahren war Social Media nur für 7 % der Studienteilnehmer von großer Relevanz. Heute sind es mehr als 45 % und laut Hochrechnungen wird es in 2027 sogar bei über 61% eine große Rolle spielen.
Bei der Nutzung sieht es allerdings anders aus. Nur ca. 32 % sagt, dass Social Media auch für das Unternehmen und die berufliche Tätigkeit relevant ist.
Erhofft wird sich eine Steigerung der Bekanntheit des eigenen Unternehmens (78,8 %), Imagepflege (68,7 %), eine engere Kundenbindung (64,6 %) sowie gesteigerte Neukundengewinnung (48,8 %).
Die meistgenutzten Portale sind: Whatsapp mit knapp 50 %, darauf folgt Facebook mit fast 28 %, Instagram mit 22,1 %, LinkedIn 15,8 % und auf Platz 5 YouTube mit 12 %.

 

Erster Entwurf des BMAS zur Sozialversicherung
In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 7.300 €/Monat (2022: 7.050 €/Monat). .Auch die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 6.750 € auf 7.100 €/Monat. 4 % zur bAV somit 292 €. Das muss allerdings noch von der Bundesregierung und dem Bundesrat beschlossen werden.