Newsletter Januar 2023
Januar 2023Das ändert sich im Jahr 2023 bei Steuern und Finanzen
Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können bis Ende 2024 ihren Mitarbeitern einen steuer- und abgabefreien Bonus in Höhe bis zu 3.000 € auszahlen.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt von 10.348 auf 10.908 €.
Kindergeld und -freibetrag
Das Kindergeld für die ersten drei Kinder steigt auf je 250 € und der Kinderfreibetrag erhöht sich um knapp 300 € auf 3.012 € pro Elternteil.
Solidaritätszuschlag
Bisher kam der Soli ab einer Einkommenssteuer von 16.956 € dazu. Ab 2023 steigt die Freigrenze auf 1.230 €.
Freibetrag bAV/KV
Der Freibetrag zur Krankenversicherung steigt monatlich auf 169,75 €. Dieser Betrag gilt für die Pflegeversicherung als Freigrenze.
Rentenbeiträge
Arbeitnehmer können ihre Rentenbeiträge ab 2023 voll von der Steuer absetzen.
Basis-Rente
Das Absetzen der vollen Rentenbeiträge beschränkt sich nicht nur auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern bezieht sich ebenfalls auf die Rürup-Rente.