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Newsletter Januar 2023

Januar 2023

Das ändert sich im Jahr 2023 bei Steuern und Finanzen

Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können bis Ende 2024 ihren Mitarbeitern einen steuer- und abgabefreien Bonus in Höhe bis zu 3.000 € auszahlen.

Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt von 10.348 auf 10.908 €.

Kindergeld und -freibetrag
Das Kindergeld für die ersten drei Kinder steigt auf je 250 € und der Kinderfreibetrag erhöht sich um knapp 300 € auf 3.012 € pro Elternteil.

Solidaritätszuschlag
Bisher kam der Soli ab einer Einkommenssteuer von 16.956 € dazu. Ab 2023 steigt die Freigrenze auf 1.230 €.

Freibetrag bAV/KV
Der Freibetrag zur Krankenversicherung steigt monatlich auf 169,75 €. Dieser Betrag gilt für die Pflegeversicherung als Freigrenze.

Rentenbeiträge
Arbeitnehmer können ihre Rentenbeiträge ab 2023 voll von der Steuer absetzen.

Basis-Rente
Das Absetzen der vollen Rentenbeiträge beschränkt sich nicht nur auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern bezieht sich ebenfalls auf die Rürup-Rente.