Newsletter Dezember 2024
Dezember 2024Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag (176,75 Euro für 2024), mit dem die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung gestärkt werden sollte, nicht profitieren. Dies hat das Bundessozialgericht nun in mehreren Verfahren entschieden.
Das führe nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung. Pflichtversicherte Rentner haben ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine ausreichend lange Zeit der Zugehörigkeit zur Sozialversicherung erlangt. Dies durfte der Gesetzgeber bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs des Freibetrags als beitragsrechtliche Privilegierung berücksichtigen, so das Gericht.
Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird enorm steigen
Der GKV-Schätzerkreis zur Schätzung der finanziellen Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung schätzt einen durchschnittliche Zusatzbeitragssatz um satte 0,8 Prozentpunkte - von 1,7% auf 2,5% für das Jahr 2025.
Zusammenschlüsse der Versicherer
Der Provinzial-Konzern hat die Verschmelzung ihrer zwei Lebensversicherer bekannt Gegeben: Aus der Provinzial NordWest Lebensversicherung und der Provinzial Rheinland Lebensversicherung wird demnach künftig die Provinzial Lebensversicherung AG und hebt den neuen Lebensversicherer in die Top 10 in Deutschland.
Unter dem Motto „Vereint stärker“ wollen die SDK und die Stuttgarter fusionieren. Beide haben bekannt gegeben, dass sie gleichberechtigt und auf Augenhöhe einen Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Unternehmensgruppe prüfen wollen. Beide Versicherer sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Das sind die größten Ängste der Deutschen
Die R+V Versicherung hat die Bundesbürger auch in diesem Jahr befragt, wovor sie sich am meisten fürchten. Wie sich zeigt, gewinnen gesellschaftspolitische Themen an Gewicht:
1: Steigende Lebenshaltungskosten
2: Überforderung des Staates durch Geflüchtete
3: unbezahlbarer Wohnraum
4: Spannungen durch Zuzug ausländischer Menschen
5: Steuererhöhungen/ Leistungskürzungen
6: Politischer Extremismus
7: Spaltung der Gesellschaft
8: Schlechte Wirtschaftslage
9: Weltweiter Vormarsch autoritärer Herrscher
.…
13/15: Naturkatastrophen/Klimawandel
HDI verkleinert Vorstand
Sven Lixenfeld, Vorstand Leben und Kapitalanlagen scheidet zum Jahreswechsel aus dem Vorstand der HDI Lebensversicherung AG aus. Die HDI Deutschland wird ab dem 01.01.2025 nur noch von sechs Vorstandsmitgliedern geführt werden. Dem Vorstand von HDI Deutschland gehören ab dem 01.01.2025 folgende Mitglieder an:
Jens Warkentin (Vorstandsvorsitz), Holm Diez (Leben & Bancassurance), Jens Köwing (IT), Thomas Lüer (Vertrieb & Marketing), Thorsten Pauls (Finanzen und Aktuariat), Daniel Schulze-Lammers (Schaden, Haftpflicht, Unfall, Kraftfahrt). (mki)
Empfehlung für Höchstrechnungszins 2026
Die Anhebung auf 1% für das Jahr 2025 war nach mageren Vorjahren ein großer Sprung. Die Deutschen Aktuare haben nun bereits ihren Vorschlag für das Jahr 2026 unterbreitet. Es wird keinen weiteren goßen Sprung beim Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung geben. Zumindest, wenn es nach den Deutschen Aktuaren geht. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) spricht sich für eine Beibehaltung des Zinsniveaus im Jahr 2026 aus. In der Regel folgt das für die Festlegung zuständige Bundesministerium für Finanzen den DAV-Empfehlungen.
Die Dunkelverarbeitungsquote schreitet voran
Nachdem die Automatisierung in der Assekuranz zunächst nur schleppend angelaufen ist, hat nicht zuletzt die Pandemie den Wandel beschleunigt. Wie der GDV mitteilt, geht es vor allem in der Dunkelverarbeitung voran.
So haben die Sach- und Unfallversicherer im Jahr 2023 bereits ein Drittel (33,5%) ihrer Geschäftsprozesse automatisiert abgewickelt. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 betrug die Quote nur 23%. Auch in der Krankenversicherung werden fast ein Drittel der Prozesse vollmaschinell abgewickelt.
Hier hat sich der Anteil von 18,5% im Jahr 2019 auf 32,5% im Jahr 2023 erhöht. Die Dunkelverarbeitungsquote gibt dabei den Anteil der Geschäftsvorfälle an, die mittels automatisierter Prüfmechanismen und Prozessabfolgen fallabschließend bearbeitet werden - ohne Sachbearbeiter-Eingriff. Folgende Geschäftsprozesse überwiegen: Antrag (Neuvertrag, Policierung), Änderung (Versicherungsvertrag, Stammdaten, Tarifumstellung), Schaden, Leistung und Kündigung.