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Mehrwert Gesundheit

August 2012

Gute Mitarbeiter verdienen eine gute Behandlung. Die betriebliche Altersvorsorge, der Dienstwagen, Unternehmensbeteiligungen oder variable Gehaltsbestandteile sind nur einige Beispiele für attraktive Instrumente der Mitarbeiterbindung und -motivation.

Ein zukunftsweisendes Instrument für eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik ist ganz sicher die betriebliche Krankenversorgung (bKV). Denn nicht nur in der gesetzlichen Rentenversicherung klaffen Versorgungslücken. Auch im Gesundheitswesen sorgt Zusatzvorsorge für finanzielle Entlastung beim Mitarbeiter. Die Beiträge im gesetzlichen Gesundheitswesen werden tendenziell eher steigen, während die Leistungen abnehmen.

Kür statt Pflicht

Im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge, die in Deutschland seit vielen Jahren Pflicht ist, kann die bKV eine Kür sein. Mit ihr kann sich ein Arbeitgeber gegenüber anderen Arbeitgebern differenzieren. So erhalten Unternehmen die Chance, durch einen echten Mehrwert Top-Kräfte zu gewinnen bzw. zu halten. Positive Auswirkungen auf ein Image, das auf zufriedenen Mitarbeitern basiert, sind zu erwarten.

Erlebbarer Mehrwert

In dem breiten Spektrum an Zusatzleistungen, mit denen sich Unternehmen heute als soziale Arbeitgeber positionieren können, gibt es Unterschiede. Attraktiv ist sicher jede Zusatzleistung. Und doch gibt es Zusatzleistungen, die durch ihre „Erlebbarkeit“ für den Mitarbeiter anfassbar und so kurzfristig attraktiv werden.

Die bKV hat genau diesen Vorteil der Erlebbarkeit. Bei jedem Arztbesuch, bei dem eine Leistung der bKV in Anspruch genommen werden kann, wird der Mitarbeiter an die Zusatzleistung des Arbeitgebers erinnert. Zusätzlich kann die bKV dem Mitarbeiter nur für einen bestimmten Zeitraum zugesagt werden. Nach Ablauf von z. B. drei Jahren wird diese Zusatzleistung dann im Personalgespräch neu verhandelt. Eine ständige Wertschätzung der Arbeitgeberleistung ist so gewährleistet.

In welchen Bereichen die Entlastung greifen soll, lässt sich meistens individuell nach Unternehmenswunsch zusammenstellen. Die Bandbreite an Optionen ist groß. So sind beispielsweise Zuzahlungen bei Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen, Zahnersatz und -behandlungen, aber auch Krankentagegeld oder Reiseimpfungen möglich.

Krankheitskosten im Betrieb

2011 hat eine Studie des Beratungsunternehmens Booz & Company ergeben, dass die durchschnittlichen betrieblichen Krankheitskosten je Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr aktuell 3.598 Euro betragen.

Überraschend ist nicht nur die absolute Höhe dieser Kosten. Interessant ist, dass nur ein Drittel der Kosten durch das wirkliche krankheitsbedingte Fehlen (Absentismus) der Arbeitnehmer entsteht (1.199 Euro). Zwei Drittel der Kosten je Arbeitnehmer entstehen durch den sogenannten „Präsentismus“ (2.399 Euro). Der Arbeitnehmer kommt also trotz Krankheit an den Arbeitsplatz. Die eingeschränkte Einsatzfähigkeit vermindert dann die Arbeitsqualität, erhöht die Fehleranfälligkeit und so die Anzahl von Unfällen. Eine Verzögerung der Genesung kann sogar zu chronischer Erkrankung und Burnout führen.

Auch der demografische Wandel, der zur Überalterung von Belegschaften führen wird, hat einen Einfluss. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer chronischen Erkrankung.

Eine bKV kann also auch aus Gründen der Senkung der krankheitsbedingten Kosten sinnvoll sein.

Steuerliche Behandlung

Wenn der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Zusatzversicherung abschließt und deren Beiträge zahlt, dann handelt es sich nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) um Sachzuwendungen. Diese sind bis zu 44 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei.

Pauschale schon ausgeschöpft?

In einigen Unternehmen kann diese Freigrenze, bis zu der keine Lohnsteuern und Sozialabgaben für Sachzuwendungen anfallen, bereits durch Essensgutscheine oder sonstige Zusatzleistungen ausgeschöpft sein. Was passiert ist diesem Fall? Die gleiche Frage stellt sich, wenn der zu erbringende Beitrag vom Arbeitgeber die 44 Euro pro Monat übersteigt. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit der Individual- oder Pauschalversteuerung.

Grundsätzlich handelt es sich bei diesen vom Arbeitgeber übernommenen Beiträgen um einen geldwerten Vorteil. Dieser muss vom Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Beitragszahlung versteuert werden. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, die Zahlung der Steuern zu übernehmen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Nettolohnversteuerung

Bei der Nettolohnversteuerung wird der Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung als Nettolohn betrachtet und auf den Bruttolohn hochgerechnet. Dabei ist die vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer ebenfalls als geldwerter Vorteil zu betrachten. Die Besteuerung erfolgt nach den individuellen Merkmalen der Lohnsteuerkarte der einzelnen Mitarbeiter. Dies kann mit einem hohen Verwaltungsaufwand in der Personalabteilung verbunden sein.

Der Vorteil der folgenden Versteuerungsmöglichkeit liegt im deutlich geringeren Verwaltungsaufwand:

2. Pauschalversteuerung

Viele Unternehmen wenden schon heute die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG auf Sachzuwendungen für die Mitarbeiter an. Diese ermöglicht es, die anfallenden Steuerabgaben mit dem ermäßigten Steuersatz von 33,75 % (inkl. Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer) abzugelten. Dieses Vorgehen hat jedoch keine Auswirkungen auf die Sozialversicherung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorgenommen werden. Hier kommt ein pauschaler Steuersatz zum Einsatz, der für jedes Unternehmen individuell errechnet wird. Der Vorteil liegt bei diesem Verfahren in der ggf. geringeren Höhe des Prozentsatzes für die Pauschalbesteuerung.

Beantragung der Pauschalversteuerung

Der Arbeitgeber muss die Pauschalversteuerung beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt beantragen. Dafür müssen einige Angaben (Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer je Steuerklasse, durchschnittliche Jahreslöhne der Arbeitnehmer, durchschnittliche sonstige je Arbeitnehmer gezahlte sonstige Bezüge) eingereicht werden. Anhand dieser Angaben ermittelt das Betriebsstättenfinanzamt den für das Unternehmen gültigen Pauschalsteuersatz.

Für das Unternehmen günstig und nutzbringend, für den Mitarbeiter eine erlebbare Zusatzleistung des Arbeitgebers: Die betriebliche Krankenversorgung ist ein zukunftsorientiertes Instrument der Mitarbeiterbindung.