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Kommt die bAV-Reform?

November 2014

Schon lange werden Stichworte wie die Umsetzung einer „obligatorischen betrieblichen Altersvorsorge“ öffentlich diskutiert. Bei diesen Diskussionen ging es immer um Optionen, die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in den Unternehmen und bei deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verbessern.

Nun kommt konkrete Bewegung in die Debatte: 2015 soll ein Diskussionsentwurf für ein Betriebsrentenänderungsgesetz vorgelegt werden. In diesem Entwurf sollen u. a. auch Ansätze zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge präsentiert werden. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundesarbeitsministerium (BMAS) Anfang November. In einem aktuellen Arbeitspapier habe das Ministerium bereits Ansätze gesammelt.

Zentral geht es darum, insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von kleineren und mittleren Betrieben einen besseren Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen. So soll die generelle Verbreitung dieser Vorsorgeform in Deutschland gesteigert werden.

Was sehen die bisherigen Vorschläge vor?

Künftig sollen Gewerkschaften und Arbeitgeber einfacher gemeinsam Versorgungseinrichtungen aufbauen und diese anschließend durch die Politik für allgemeinverbindlich erklären lassen können. So würden Unternehmen über geltende Tarifverträge zur Umsetzung einer bAV-Lösung gedrängt werden, eben auch solche Unternehmen, die bislang keine bAV-Lösung anbieten wollen.

Aktuell schwebt dem BMAS eine ähnliche Lösung zur MetallRente vor. Es sollen also gemeinsame Einrichtungen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften nach dem Beispiel der Metallindustrie etabliert werden.

Auch ist im Gespräch, dass die Unternehmen zukünftig keine Mittel mehr zuschießen müssen, falls die Leistungszusagen an die späteren Ruheständler nicht ausreichen sollten. Die Arbeitgeber sollen ggf. von dieser Pflicht befreit werden, wenn sie selbst Beiträge in eine Pensionskasse einzahlen und einem Absicherungsfonds beitreten. Dieser würde im Worst Case die Betriebsrenten auszahlen. Indem die Arbeitgeber aus der Haftung genommen werden, sollen sie zeitgleich ermutigt werden, einen finanziellen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten.

Kritik an bisherigen Vorschlägen

Diese sogenannte Nachschusspflicht wird jedoch mehrheitlich nicht als die vorrangige Baustelle der betrieblichen Altersvorsorge angesehen. Untersuchungen zeigen, dass eher die derzeitige steuerliche Förderung und die Komplexität der Durchführungswege Hinderungsfaktoren sind.

Die Arbeitgebervereinigung BDA kritisiert bereits jetzt, dass durch allgemeinverbindliche gemeinsame Pensionskassen ein gesetzliches Obligatorium geschaffen wird, das den Wettbewerb zu stark einschränken würde. Auch die Versicherungswirtschaft warnt vor einer Kopplung an eine tarifliche Lösung und sieht die Gefahr einer Wettbewerbseinschränkung zwischen den Anbietern für bAV-Lösungen. Erschwerend kommt hinzu, dass insbesondere kleinere Unternehmen häufig nicht tarifgebunden sind. Zudem sind deren Angestellte in der Regel auch nicht gewerkschaftlich organisiert. Im Westen betrug in 2012 die Tarifbindung nur rund 60 %, im Osten gar nur 48 %. So würde dieses Maßnahmenpaket an der eigentlichen Zielgruppe vorbei gehen.

Alles offen

Das BMAS betonte jedoch, dass man bislang in keiner Richtung festgelegt sei. Zunächst werde die Ausarbeitung der verantwortlichen Fachkreise abgewartet.

Eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge wurde bereits in 2013 angekündigt – die Große Koalition hatte entsprechende Maßnahmen in ihrem Regierungsprogramm vorgesehen. Seitdem gab es keine konkreten Vorschläge seitens des Bundesarbeitsministeriums, doch nun bestätigt sich, dass 2015 konkrete Schritte eingeleitet werden.