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Kinder haften für ihre Eltern

Mai 2012

 Viele Menschen können im Alter nicht mehr für sich selber sorgen und werden dann pflegebedürftig. Oftmals können auch Familienmitglieder die Pflege nicht übernehmen, sodass externe Unterstützung benötigt wird. Die Entscheidung, den eigenen Vater oder die Mutter in ein Heim geben zu müssen, fällt vielen sehr schwer. Erschwerend kommt hinzu, dass die Unterbringung in einem Pflegeheim mit hohen Kosten verbunden ist.

Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil

Die Leistungen, die die gesetzliche Pflegeversicherung monatlich zahlt, decken lediglich einen Teil der Pflegekosten. So liegen die Kosten für einen Pflegeplatz zwischen 2.500 Euro und 4.000 Euro, während in der Pflegestufe I gerade einmal 1.023 Euro im Fall einer vollstationären Pflege gezahlt werden. Für die Pflegestufe III stehen dem Pflegebedürftigen in besonders schweren Fällen 1.668 Euro zu. In der Regel gilt es, eine finanzielle Lücke zu schließen.

Wenn diese Lücke weder durch die Rente noch durch Erspartes geschlossen werden kann, muss der fehlende Betrag nach § 1601 BGB durch die Angehörigen ausgeglichen werden – Kinder haften für ihre Eltern.

Finanzielle Belastungen für die Angehörigen

Um zu berechnen, wie viel Geld Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen müssen, werden diese zunächst vom Sozialamt aufgefordert, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen. Im Rahmen dieser Untersuchung werden Sparverträge, Girokonten, Gehaltsbescheinigungen und frühere Schenkungen überprüft.

Die Sätze orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf). Das Kind darf von seinem Nettoeinkommen Versicherungsbeiträge, berufsbedingte Aufwendungen und Kreditverpflichtungen abziehen. Das ergibt das bereinigte Nettoeinkommen. Davon darf es Unterhaltskosten für seine Kinder und den Ehepartner abziehen.

Was passiert, wenn die Kinder nicht genug Geld haben?

Jedem Unterhaltspflichtigen steht ein monatlicher Selbstbehalt zu. Hierbei handelt es sich um eine Summe, die Kinder für sich behalten dürfen, um nicht selbst in Not zu geraten. Der Selbstbehalt liegt bei Alleinstehenden bei 1.500 Euro netto und bei verheirateten Paaren bei 2.700 Euro netto.

Das Kind muss, wenn das bereinigte Nettoeinkommen über dem Selbstbehalt liegt, die Hälfte der Differenz zwischen bereinigtem Nettoeinkommen und Selbstbehalt abtreten. Bei Familien ist diese Rechnung aufwendiger. Der nachfolgende Artikel gibt Ihnen einige praktische Beispiele.

Sind mehrere Kinder unterhaltspflichtig, muss jeder Einzelne sein Einkommen und Vermögen offen legen. In der Regel gilt: Das Kind, dessen Einkünfte am weitesten über dem Selbstbehalt liegen, muss auch am meisten zahlen.

Eigene Vorsorge beugt vor

Nicht nur in der gesetzlichen Rentenversicherung reichen die gesetzlichen Bezüge nicht aus. In der Pflegeversicherung ist die Situation vergleichbar. Hier gilt im Falle der Pflegebedürftigkeit dann meistens: Kinder haften für ihre Eltern.

So wird auch für die Pflege eine eigene Vorsorge immer wichtiger. In der betrieblichen Altersvorsorge kann man durch das Sparen über den Betrieb Vorsorgeleistungen besonders günstig einkaufen. Wie man dieses Modell mit attraktiven Leistungen für die Pflege kombinieren kann, erklärt Ihnen Ihr Vorsorgeberater der INNOVEST AG gerne im persönlichen Gespräch.