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EU-Reformpläne für Pensionskassen

Februar 2012

Sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften in Deutschland sind durch die geplante Reform der EU-Regeln für Pensionskassen in Alarmstimmung versetzt.

Für die zweite Jahreshälfte kündigte die EU-Kommission in Brüssel einen Gesetzentwurf an. Ziel dieses Entwurfes ist es, Renten aus einer betrieblichen Altersvorsorge besser abzusichern, auch aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise. Zur besseren Absicherung plant die Europäische Kommission strengere Eigenkapitalvorschriften für Pensionskassen.

Mehrkosten für Pensionskassen?

Die Pläne der Europäischen Kommission drohen die Altersversorge von vielen deutschen Arbeitnehmern erheblich zu verteuern: Ein Vorschlag der Kommission würde für Pensionskassen bedeuten, dass auch für sie die Vorschriften für Versicherungsunternehmen ("Solvency II") gelten könnten. So müssten Pensionskassen künftig statt heute knapp fünf Prozent Eigenkapital bis zu achtmal so viel vorhalten.

Dem zusätzlichen Kapitalbedarf der Kassen in Höhe von 40 bis 50 Milliarden Euro stünde lediglich ein Gesamtvermögen der rund 150 deutschen Pensionskassen in Höhe von 110 Mrd. Euro gegenüber. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln befürchtet, dass viele Kassen die Zusatzbelastung nicht stemmen könnte, sie stünden vor dem Aus.

Anwendung von Solvency II sinnvoll?

Widerstand kommt vor allem aus Deutschland, da es in vielen Ländern kaum vergleichbare Pensionskassen und -vereine gibt. Auch der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann sieht den Vorschlag kritisch: "Es ist nicht sinnvoll, die Solvency-II-Regeln für die Versicherungswirtschaft auch auf Betriebsrenten anzuwenden. Pensionskassen agieren nicht am Markt und sind daher nicht mit Versicherungen vergleichbar". Diese Vorgehensweise sei nicht angemessen, weil die Ansprüche der Beschäftigten in Deutschland schon durch den Pensionssicherungsverein geschützt seien.

Das Geschäftsmodell der meisten Pensionskassen unterscheidet sich in der Tat deutlich von dem eines reinen Versicherungsunternehmens. Der Interessenverband Aba verweist darauf, dass die Verpflichtungen der Kassen langfristig und damit gut planbar seien. Die Anlagestrategie der Pensionskassen ist seit jeher und im eigenen Interesse konservativ. Darüber hinaus gelten in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen, die für zusätzlichen Schutz der Anleger sorgen. Der Arbeitgeber haftet nämlich dafür, dass der Versicherte zugesagte Leistungen am Ende seines Arbeitslebens auch erhält.  

Im Falle der Umsetzung des Entwurfes fürchtet Thomas Mann Kostensteigerungen für Versicherte: "Verschärft Europa die Kosten für die Unternehmen, wird das bewährte und erfolgreiche freiwillige Betriebsrentensystem in Deutschland in Frage gestellt". Auch Klaus Stiefermann von der Aba kritisiert, durch die verschärften Auflagen werde "nicht mehr Sicherheit geschaffen", vielmehr stehe den Unternehmen weniger Kapital für Investitionen zur Verfügung. "Solvency II würde somit investitionshemmend wirken, und dies in Zeiten, wo überall über Konjunkturmodelle nachgedacht wird", sagte er.

In Deutschland haben mehr als sechs Millionen Beschäftigte Anspruch auf Betriebsrenten. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wie es in diesem spannenden Thema weiter geht.