news menü

Die Kombi-Rente für einen flexibleren Renteneinstieg

Februar 2012

Wie kann die Erwerbsquote der Frührentner deutlich gesteigert werden? Hierzu wird innerhalb des Regierungsdialogs Rente ein Konzept erarbeitet, das die sogenannte Teilrente attraktiver gestalten soll. Denn diese wird von nur etwa 0,02 % aller Rentner genutzt. Grund hierfür sind die viel zu niedrigen Zuverdienstgrenzen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will noch vor der Sommerpause eine Lösung für mehr Flexibilität vorlegen: die Kombi-Rente.

Zu hohe Abschläge schrecken ab

Viele Rentner gehen freiwillig oder unfreiwillig mit Abschlägen vorzeitig in Rente. Seit 1992 können sie sich bei diesem Schritt entscheiden, eine Teil- oder eine Vollrente zu beziehen. Die meisten Frührentner entscheiden sich für die Vollrente mit Abschlag. Grund hierfür sind die strengen und komplizierten Hinzuverdienstregeln. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Frührentner lediglich bis zu 400 € im Monat bzw. zweimal im Jahr bis zu 800 € hinzuverdienen. Andernfalls wird ihre Rente stark gekürzt.

Die Kombi-Rente schafft Flexibilität

Für Menschen ab 63 Jahren soll die Teilrente künftig deutlich attraktiver werden. Ursula von der Leyen erklärt ihre Intentionen hinter den Reformplänen wie folgt: "Die vorzeitige Rente, der abrupte Ausstieg von heute auf morgen aus dem Job – das wird langsam zum Auslaufmodell. Immer mehr Menschen wollen und können länger arbeiten, wünschen sich aber für die letzten Berufsjahre einen anderen Rhythmus aus Beruf und Freizeit". Die Idee ist, den Übergang vom Erwerbsleben in das Rentenalter flexibler zu gestalten. Wer älter als 63 ist und freiwillig oder unfreiwillig mit Abschlägen vorzeitig in Rente geht, soll statt einer Vollrente künftig lieber die Kombi-Rente beziehen. Zusätzlich kann er dann noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

Kombi-Rente für höhere Hinzuverdienste

Die Kombi-Rente ermöglicht deutlich höhere Zuverdienste als zuvor. Dies wird an folgendem Beispiel deutlich: Nehmen wir an, dass das letzte Bruttogehalt eines Frührentners 2.600 € im Monat beträgt und dieser einen Rentenanspruch in Höhe von 1.100 € erworben hat. Dieser Frührentner könnte bei der Wahl einer 50-prozentigen Teilrente (550 €) bis zu 2.050 € hinzuverdienen, ohne Kürzungen in Kauf nehmen zu müssen. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, soll wie zuvor unbegrenzt hinzuverdienen können.

Dies ist das Ergebnis für einen flexibleren Renteneinstieg aus dem Regierungsdialog Rente. Bis zum Jahre 2013 soll dieser Entwurf als Gesetz in Kraft treten.