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Betriebliche Altersvorsorge auf dem Prüfstand

August 2014

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) erweist sich in allen Einkommensbereichen als attraktives Vorsorgemodell. Dies ist das Ergebnis eines Berichtes des „Personalmagazin“ Ausgabe 07/14, in der der Wirkungsgrad einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung untersucht wurde. Für die Entgeltumwandlung wurde der Durchführungsweg der Direktversicherung zugrunde gelegt.

In diesem Ergebnis sind Faktoren wie ein Arbeitgeberzuschuss oder auch die Tatsache, dass die betriebliche Altersvorsorge häufig als Kollektivvertrag angeboten wird, noch nicht einmal berücksichtigt. Beide Faktoren erhöhen weiter die Leistung der betrieblichen Altersvorsorge. Insgesamt kann so der Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber der privaten Rentenversicherung auf mehr als 35-50 % ansteigen.

Wenn der Mitarbeiter privat krankenversichert ist, liegt der Wirkungsgrad der betrieblichen Altersvorsorge auch ohne Einrechnung eines Kollektivvertrages oder eines Arbeitgeberzuschusses bei mindestens 40 % über der privaten Rentenversicherung.

Annahmen:

  • Für die Modellrechnung wurde die Nettorente eines 67-Jährigen (ledig, Steuerklasse I) zugrunde gelegt.
  • Bruttobeitrag zur Entgeltumwandlung: 100 Euro monatlich
  • Verglichen wird die Einkommenssteuer auf die gesetzliche Rente ohne die zusätzliche Vorsorge (bAV oder private Rente) und inklusive der Zusatzvorsorge. Anhand der sich ergebenden Steuerdifferenz wurde die Nettorente der Zusatzvorsorge errechnet.

Ergebnis:

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Personalmagazin 07/14

GRV= Gesetzliche Rentenversicherung, PKV = Private Krankenversicherung, KVdR= Krankenversicherung der Rentner

Für einen heute 40-Jährigen ergibt sich ein durchweg um mindestens 10 %, in Spitzen über 20 % höherer Wirkungsgrad der bAV als bei der privaten Rentenversicherung. Dieses Ergebnis berücksichtigt auch die Tatsache, dass durch die Beiträge zur Entgeltumwandlung die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung leicht geringer ausfallen, weil die Beiträge zur bAV sozialabgabenfrei sind. Des Weiteren wurde zugrunde gelegt, dass die untersuchte Person in der Rentenzeit gesetzlich krankenversichert sein wird.

Der Knick im Gehaltsbereich zwischen 4.000 Euro und 4.500 Euro resultiert daraus, dass ab 4.050 Euro (Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) aus der Entgeltumwandlung keine weiteren Ersparnisse in der Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Für einen 30-Jährigen ergibt sich ein vergleichbares Ergebnis. Bei einem 50-Jährigen ergibt sich aufgrund der geringeren Höhe der Rente aus der Zusatzversorgung ein noch höherer Wirkungsgrad.

Forderungen an die Politik

Auch wenn diese Untersuchung die Attraktivität der bAV unterstreicht, so ist die Politik angesichts der sich verschärfenden Altersvorsorgesituation in Deutschland kontinuierlich in der Pflicht, weitere Verbesserungsmaßnahmen zu prüfen.

Nicht nur der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersvorsorge sollte weiterhin vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang wird häufig ein „Opting-out-Modell“ thematisiert. Insbesondere wird auch das Stichwort „KVdR-Beitragssatz“ (KVdR = Krankenversicherung der Rentner) regelmäßig kontrovers diskutiert. Hiermit ist die Sonderbelastung gesetzlich krankenversicherter Betriebsrentner gemeint, die den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Häufig wird z. B. eine Halbierung des 2004 eingeführten vollen KVdR-Beitragssatzes als Maßnahme angeführt.