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Rentenzuschuss oder Zuschussrente?

Juli 2012

Gerade kürzlich präsentierte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ihre Zuschussrente zur Bekämpfung der drohenden Altersarmut. Der Sozialverband Deutschland und Ver.di haben nun ihren Gegenvorschlag präsentiert. Mit einem Rentenzuschuss wollen sie gegen die zunehmende Altersarmut vorgehen. Dieses Modell soll aus Steuermitteln finanziert werden.

Aufbesserung von Niedrigrenten

Der Gegenvorschlag sieht wie folgt aus: Die Grundsicherung im Alter soll auf rund 850 Euro erhöht werden. Damit läge sie deutlich über dem aktuell geltenden Existenzminimum in Höhe von 680 Euro. Laut dem Sozialverband Deutschland würde dieser Schritt den Bundeshaushalt mit ca. 2 Milliarden Euro belasten.

Dieser Vorschlag mit dem Titel „Rentenzuschuss statt Zuschussrente“ wurde Ursula von der Leyen von Ver.di und dem Sozialverband Deutschland per Brief unterbreitet. Der Unterschied im Vergleich zum Model von der Leyens ist, dass für dieses alternative Konzept keine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge notwendig wäre. Um den Rentenzuschuss zu bekommen, reicht es, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt zu haben. Ergeben die gesetzlichen Rentenansprüche eine Rente unterhalb der staatlichen Grundsicherung, so greife die Regelung und die Rente würde auf 850 Euro aufgestockt werden.

Staatlicher Zuschuss zur Grundsicherung

Konkret wird vorgeschlagen, bei Niedrigrenten die ersten 100 Euro der erworbenen Rentenansprüche gar nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet zu bekommen, Beträge zwischen 100 und 200 Euro zu 50 % und zwischen 200 und 300 Euro nur zu 25 %. Dann kämen maximal 175 Euro zur Grundsicherung hinzu. Wer jedoch mit seiner Rente über 680 Euro, aber unter 850 Euro liegt, bekäme nur die Differenz zu 850 Euro als Rentenzuschuss.

Das Modell hat aus Sicht von Ver.di und dem Sozialverband Deutschland den Vorteil, dass die vorgeschlagene Leistungsverbesserung in der Grundsicherung als gesamtwirtschaftliche Aufgabe im vollen Umfang aus Steuermitteln finanziert wird. Damit hätte dieses Modell keine Auswirkungen auf den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Hohe Hürden im Zuschussrentenmodell

Aktuell liegt das Zuschussrentenmodell von Ursula von der Leyen auf Eis. Die Bundesregierung findet derzeit keine Einigung über dessen Finanzierung. Angedacht ist ein Finanzierungsmix aus Steuer- und Beitragsgeldern. Auch dieses Konzept sieht eine Aufstockung von Niedrigrenten auf maximal 850 Euro vor, ist jedoch nach einer Übergangszeit, in der erleichterte Bedingungen gelten sollen, an jahrzehntelange Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und an zusätzliche Altersvorsorge geknüpft.

Ver.di und der Sozialverband Deutschland bezeichnen diese Hürden als zu hoch und haben daher diesen Gegenvorschlag präsentiert. Es wird argumentiert, dass diejenigen, die den Zuschuss benötigen, die hohen Anforderungen nicht erfüllen würden. Hingegen würden diejenigen, die die Anforderungen erfüllen, meistens ohnehin Rentenansprüche jenseits der Grenze von 850 Euro vorweisen können. Zudem verfüge derjenige, der nur wenig verdiene, nur selten über die Mittel für zusätzliche Altersvorsorge.

Auch wenn die Unterschiede in der Ausgestaltung der Lösungsansätze gegen die zunehmende Altersarmut nur marginal sind – die Anforderungen, den Rentenzuschuss bzw. die Zuschussrente zu erhalten, sind durchaus sehr unterschiedlich. Es wird spannend sein zu beobachten, in welche Richtung sich die Diskussion um Lösungen fortsetzt.