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Rente kleiner als gedacht

August 2014

Im ersten Artikel der INNOVEST-Vorsorge-News August 2014 haben wir über die Wirkungsweise der betrieblichen Altersvorsorge berichtet und darüber, wie attraktiv diese Vorsorgeform der öffentlichen Diskussion zum Trotz bleibt.

An dieser Stelle wollen wir Ihnen tiefere Einblicke in diese Diskussionen bieten – es ist angesichts der Attraktivität der bAV in der ganzheitlichen Betrachtung ohnehin unsere Intention, Ihnen möglichst alle Details dieser Diskussion aufzuzeigen.

Gesetzliche Rente

Die Summen, die in der Regel in Rentenbescheiden zu lesen sind, sind meist nicht üppig. Tatsächlich sind die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch noch kleiner, denn auch Rentner müssen Sozialabgaben zahlen. Daher sollte man sich beim Blick auf seinen Rentenbescheid nicht täuschen lassen. Explizit vermerkt ist folgender Hinweis: „Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggf. Steuern zu zahlen sind.“ Die Stiftung Warentest schreibt in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift „test“: „Tatsächlich steht Rentnern weniger Geld zur Verfügung als sie beim ersten Blick erwarten“.

„test“ rechnet hoch, dass etwa 10 % durch Sozialabgaben jeden Monat von der gesetzlichen Rente verloren gehen. 8,2 % davon gehen an die Krankenversicherung und 2 % an die Pflegeversicherung. So bleibe von einer Monatsrente in Höhe von 1.400 Euro nach den Abzügen nur noch 1.256,50 Euro über. Die Inflation wird in diesem Bericht nicht thematisiert. Durch sie wird die Versorgungslücke insbesondere für zukünftige Rentnergenerationen sogar noch größer.

Betriebliche Altersvorsorge

Hier fallen die Abzüge noch größer aus als es bei der gesetzlichen Rente der Fall ist. Denn auf Leistungen aus der Betriebsrente und anderen Versorgungsbezügen wird der volle Beitrag zur Krankenversicherung fällig. Im Unterschied zur gesetzlichen Rente übernimmt hier die Rentenversicherung nicht die Hälfte der Kosten. Somit schmälern Pflege- und Krankenversicherung die betriebliche Altersvorsorge um rund ein Fünftel.

Wenn der Rentner nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist, sind die Abgaben laut Stiftung Warentest noch höher. Für die meisten Rentner dürfte dies jedoch kein Problem darstellen, denn die meisten erfüllen die Anforderungen für die Mitgliedschaft . Wer eine gesetzliche Rente bezieht und in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens zu 90 % gesetzlich krankenversichert war, der ist in der KVdR pflichtversichert.

Wer jedoch freiwillig Mitglied der KVdR ist, muss auch auf Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen, von denen Pflichtversicherte befreit sind. Hierzu gehören u. a. Leistungen aus einer Rürup- oder Riesterrente genauso wie aus Mieteinnahmen.

Empfehlung im Rentenversicherungsbericht

„In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen.“ (Rentenversicherungsbericht  2013, Seite 12).

Ungeachtet der Beitragspflicht in der Rentenzeit untermauern nicht nur Untersuchungen die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge (Artikel 1 der INNOVEST-Vorsorge-News August 2014). Auch die Bundesregierung selbst weist im Rentenversicherungsbericht auf die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Altersvorsorge hin.