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Private Vorsorge über den „Pflege-Bahr“

Oktober 2012

Am 29. Juni 2012 wurde im Bundestag das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) beschlossen. Der dabei ins Leben gerufene so genannte „Pflege-Bahr“ soll ab 2013 zur privaten Pflegevorsorge animieren. Damit reagiert die Bundesregierung auf den demographischen Wandel, der nach Prognosen des DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) bis 2050 die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland annähernd verdoppeln wird.

60 Euro Pflege-Subvention

Der Namensgeber für den „Pflege-Bahr“ ist der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr von der FDP. Mit diesem neuen Vorsorgemodell subventioniert der Staat als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung private Pflegetagegeld-Policen mit 60 Euro pro Jahr. Im Bundeshaushalt 2013 sind für diese Förderung etwa 100 Mio. Euro geblockt, was für 1,67 Mio. Abschlüsse reichen würde. Die Zulagen werden von den Vorsorgenden auf Antrag und rückwirkend am Ende des Kalenderjahres kassiert. Voraussetzung ist, dass die Kosten einer Police bei mindestens 120 Euro im Jahr liegen. Altverträge sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Leistungen aus diesen Policen können erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren in Anspruch genommen werden.

Vorteile einer Pflegetagegeld-Police

Pflegetagegeld-Policen genießen bei der Bundesregierung und auch bei dem Bund der Versicherten (BdV) ein hohes Ansehen. Sie zahlen bei Pflegebedürftigkeit eine vereinbarte Summe pro Tag, dabei passiert die Zahlung unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten. „Zudem kann der Patient frei verfügen, ob er das Geld aus der Versicherung für die Unterstützung durch Freunde, Verwandte oder durch einen professionellen Pfleger nutzen will“ sagt Thorsten Rudnik, Vorstand des BdV.

Gesetzliche Absicherung nur Teilkasko

Mit dem „Pflege-Bahr“ geht die Bundesregierung einen Schritt in Richtung einer kapitalgedeckten Vorsorge. Selbst wenn 2013 der Beitragssatz um 0,1 % auf 2,05 % steigt und so die gesetzliche Pflegepflichtversicherung 1,2 Milliarden Euro mehr in die Kasse spülen wird, so ist und bleibt die gesetzliche Pflegeabsicherung nur eine „Teilkasko“. Daher erklärt Daniel Bahr auch unverblümt: „Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten“.

Ein Beispiel hierfür: Patienten in der Pflegestufe II müssen nach einhelliger Meinung von Experten rund 2.500 Euro monatlich aufbringen, um – von professionellen Pflegekräften umsorgt – menschenwürdig leben zu können. Aus der gesetzlichen Absicherung gibt es jedoch nur 1.100 Euro, 1.400 Euro müssen aus der eigenen Tasche finanziert werden. Doch angesichts der wachsenden Altersarmut fehlen vielen der aktuell 2,46 Mio. Empfänger von gesetzlichen Pflegeleistungen einfach die Mittel.

Der „Pflege-Bahr“ ist dabei ein Mittel zur Ergänzung der gesetzlichen Leistungen – schließen wird er die Versorgungslücke in vielen Fällen wohl nicht.