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Neu in 2015 – Teil 2

Dezember 2014

Auch in den Bereichen Elterngeld, Kirchensteuer, BAföG, Melderecht und Wohnen gibt es zum Jahreswechsel zahlreiche Änderungen. Nachstehend lesen Sie die wichtigsten Stichpunkte.

Elterngeld

Ab dem 1.1.2015 gibt es dank der Elterngeldreform mehr Elterngeld. Die neuen Regeln erweitern in erster Linie die Auswahlmöglichkeiten von Eltern, wie sie in den ersten Lebensjahren ihr Kind betreut wissen möchten.

Insbesondere Eltern, die sich nach der Geburt für einen schnellen Widereinstieg in ihren Job entscheiden, werden finanziell stärker gefördert als bislang. Auch sollen Eltern belohnt werden, die sich Erwerbs- und Erziehungsarbeit für mindestens vier Lebensmonate ihres Kindes gleichberechtigt teilen: Sie dürfen hierfür länger das sogenannte Elterngeld Plus in Form der neuen Partnerschaftsbonusmonate beziehen.

BAföG

Ab kommenden Jahreswechsel übernimmt der Bund die Finanzierung des BAföGs komplett. Bislang trugen die Länder 35 % der gesamten Kosten,nun sparen sie so rund 1,3 Milliarden Euro jährlich. Das Geld werde dem Bildungssektor, insbesondere den Hochschulen zugutekommen. Mit dem Start des Schuljahres 2016 bzw. mit dem Wintersemester 2016/2017 wird das BAföG auch inhaltlich verändert: Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge werden angehoben.

Kirchensteuer

Seit 2014 sind alle Banken gesetzlich verpflichtet, zu prüfen, ob für ihre Kunden eine Kirchensteuerpflicht besteht. Die Banken haben entsprechende Briefe in den vergangenen Monaten an ihre Kunden verschickt. Sofern bei dieser Prüfung eine Pflicht zur Kirchensteuer festgestellt wird, erfolgt ab dem 1.1.2015 nun der Kirchensteuereinbehalt automatisch.

Melderecht

Im Mai 2015 tritt das neue Melderechtsgesetz in Kraft. Durch IT-Standardisierungen soll die Verwaltung der Meldedaten von rund 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in mehr als 5.200 Melderegister vereinfacht werden. Es wird kein zentrales Melderegister geben, wohl aber ein Online-Zugriff auf alle Einzelregister. Die Staatsekretärin im Innenministerium und Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Cornelia Rogall-Grothe kommentiert: „Damit wird das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht“.

Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Melderegisterauskunft soll durch das neue Gesetz gestärkt werden. Zum Beispiel Auskünfte zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels seien künftig nur noch dann zulässig, wenn die betroffene Person einer Übermittlung ihrer Meldedaten für diesen Zweck zugestimmt hat.

Weiter würden Daten aus einfachen Melderegisterauskünften einer bereichsspezifischen Zweckbindung unterliegen. Soll heißen: Der Empfänger darf sie nur für die Zwecke verwenden, zu denen ihm diese übermittelt wurden. Auch wird die Meldepflicht in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen abgeschafft und die Hotelmeldepflicht vereinfacht. So sollen in der Wirtschaft Ersparnisse in dreistelliger Millionenhöhe möglich werden.

Wohnen

Die Meldebescheinigung für ein- und ausziehende Mieter, die vor 10 Jahren abgeschafft wurde, wird wieder eingeführt. Dadurch werden sogenannte Scheinanmeldungen erschwert. Dies sind Anmeldungen für eine Wohnung, ohne dass der Vermieter hiervon etwas erfährt.  

Vermieter müssen künftig bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt wieder mitwirken und dem Mieter den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. In der Vergangenheit ist es in diesem Bereich immer wieder zu erheblichen Problemen gekommen, weil entsprechend erlangte Meldebestätigungen zu kriminellen Handlungen wie z. B. zum Kreditkartenbetrug genutzt wurden.

Eine weitere Änderung betrifft die Nutzung alter Heizungssysteme. Heizkessel, die vor dem 1.1.1985 eingebaut worden sind, dürfen ab Januar nicht mehr betrieben werden. Ausgenommen sind nur Immobilienbesitzer, die das betroffene Haus oder die entsprechende Wohnung bereits seit 1.2.2002 selbst bewohnen. Zusätzlich müssen sogenannte Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel aufgrund ihres höheren Wirkungsgrades nicht ausgetauscht werden.