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Neu in 2015 – Teil 1

Dezember 2014

In diesem Artikel der Vorsorge-News Dezember 2014 thematisieren wir die Änderungen für 2015 in der gesetzlichen Pflegeversicherung, in der gesetzlichen Krankenkasse und in der Lebensversicherung.

Pflegereformen

Eine Ausweitung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde lange diskutiert. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I werden nun konkrete Schritte zum 1.1.2015 umgesetzt.

Kernpunkt ist die Anhebung der Leistungen für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige. Die Leistungen der stationären Pflege werden um rund eine Milliarde Euro jährlich aufgestockt. Für ambulante Leistungen werden 1,4 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Betreuungskräfte sollen in stationären Einrichtungen eingestellt und ein Pflegefonds eingerichtet werden. Diese Maßnahmen sind natürlich für den Staat nicht kostenneutral. Daher steigen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 % auf 2,35 % für Eltern und 2,6 % für Kinderlose.

Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse

Nicht nur der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird angepasst – auch der der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser sinkt jedoch: zum 1.1.2015 wird der Beitrag auf 14,6 % des Bruttoeinkommens reduziert. Aktuell liegt er bei 15,5 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag paritätisch mit jeweils 7,3 %.

In der Summe werden jedoch nicht alle Kassen ihren Beitrag senken, dürfen sie doch künftig einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag verlangen, der alleine von den Versicherten zu tragen ist.

Insgesamt wird erwartet, dass die Krankenkassen den Zusatzbeitrag auf 0,9 % setzen werden, um das allgemeine Beitragsniveau aus 2014 zu erreichen. Je nach Finanzsituation der Kasse kann es sein, dass einzelne Kassen höhere oder geringere Zusatzprämien verlangen.

Die Kassen müssen ihre Versicherten vier Wochen vor Ende des Monats informieren, dass ein solcher Zusatzbeitrag erstmalig erhoben wird. Es reicht also, wenn die Kassen bis zum 31.12.2014 über einen Zusatzbeitrag für Januar informieren.

Neues in der Lebensversicherung

Das Lebensversicherungsreformgesetz tritt zum 1.1.2015 in Kraft.  Hierüber haben wir in den vergangenen Monaten mehrfach berichtet. Mit diesem Gesetz sinkt die Garantieverzinsung für Neuverträge von 1,75 % auf 1,25 %. Ist ein Versicherer finanziell nicht gut aufgestellt, müssen diejenigen mit Einbußen rechnen, die vorzeitig aus der Vorsorge aussteigen. In diesem Fall brauchen die Kunden nur noch weniger oder im schlimmsten Falle gar nicht an den sogenannten Bewertungsreserven beteiligt werden. Nur Kunden, die solvente deutsche Versicherer ausgewählt haben, können davon ausgehen, ihren Anteil an den stillen Reserven im vollen Umfang zu erhalten. Im Gegenzug sieht das Gesetz aber auch vor, dass Versicherte stärker an Überschüssen und Risikogewinnen beteiligt werden.

Die INNOVEST AG achtet bei der Beratung ihrer Kunden selbstverständlich auf die Solvenz des empfohlenen Versicherers.

Aktuell wird über die Auswirkung dieses Reformgesetzes intensiv diskutiert und berichtet. Vom Ende der klassischen Lebensversicherung ist zum Teil die Rede. Doch diese einseitige Art der Berichterstattung ist nicht immer zielführend. Uns fällt auf, wie wenig in den aktuellen TV-Debatten und Medienberichten über Alternativen gesprochen wird. Grundlegend gehört auch die betriebliche Altersvorsorge zur aktuell diskutierten Vorsorgevariante.

Über die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge haben wir auf Basis einer Untersuchung von Focus Money in den Vorsorge-News vom Oktober berichtet.  Diese Erkenntnisse zeigen ganz deutlich, dass das Vorsorgemodell der betrieblichen Altersvorsorge – insbesondere wenn sich der Arbeitgeber finanziell beteiligt – weiterhin konkurrenzlos ist. Das Reformgesetz verstärkt sogar den Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge im Vergleich zur privaten tendenziell weiter.