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Die Rürup-Rente wird attraktiver

Januar 2015

Neben der Riesterrente und der betrieblichen Altersvorsorge fördert der Staat eine weitere Form der privaten Altersvorsorge, die sogenannte Basis-Rente, noch besser bekannt als Rürup-Rente. Namensgebend ist der Ökonomen Bert Rürup, der gemeinsam mit einer Kommission im Jahre 2005 ein entsprechendes Modell erarbeitete. Insbesondere soll sie denjenigen Bürgern eine Altersvorsorge bieten, die keine Riesterrente abschließen dürfen. Hier sind z. B. viele Selbständige und Freiberufler betroffen. Die Beitragshöhe der Rürup-Rente kann der Vorsorgesparer selbst bestimmen. Dabei sind in der Regel flexible Beitragssenkungen oder -aufstockungen möglich.

Förderung durch den Staat

Der Staat fördert die Rürup-Rente durch eine Vergünstigung bei der Einkommenssteuer in der Ansparphase, sprich während der Erwerbstätigkeit. Die Beiträge für die Zusatzrente werden vom Einkommen abgezogen, wodurch das zu versteuernde Einkommen sinkt. Die Entlastung wächst schrittweise: Während 2005 bei Einführung der Rürup-Rente 60 % der Rentenbeiträge als Sonderabgaben geltend gemacht werden konnten, sind es 2015 bereits 80 %. Ab 2025 sind dann 100 % abzugsfähig. Bislang galten für diese Regelungen folgende Höchstgrenzen: 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten.

Was ist neu gestaltet worden?

Seit dem Start der Rürup-Rente im Jahr 2005 sind diese Förderhöchstgrenzen unverändert geblieben. Das im Dezember 2014 verabschiedete Zollkodexanpassungsgesetz sieht nun vor, dass der Höchstbetrag künftig dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt wird.

Für 2015 können deswegen maximal 22.172 Euro (statt der bisherigen 20.000 bzw. 40.000 Euro) als Beitrag für eine Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Wert errechnet sich aus dem Beitragssatz von 24,8 Prozent (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze von 89.400 Euro in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Hiervon werden vom Finanzamt nun 80 % der Beiträge als Sonderausgaben anerkannt.

Für Angestellte mit hohen Steuerabgaben, Freiberufler und Selbstständige wird damit die Rürup-Rente ggf. noch interessanter.