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Änderungen in der Pflegeversicherung

Oktober 2014

Am 17.10.14 haben die Koalitionsparteien einen ersten Teil der neuen Pflegereform beschlossen, mit dem Ziel, Leistungsverbesserungen im Pflegebereich umzusetzen. Damit verbunden ist die Anhebung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) um 0,3 %. Zudem soll der Aufbau eines Kapitalstockes in der sozialen Pflegeversicherung forciert werden, um der zunehmenden Demografieproblematik, die aus der alternden Gesellschaft resultiert, begegnen zu können. Spätere Beitragserhöhungen könnten so abgefedert werden.

Mit der Reform sind jährliche Mehrkosten von rund 3,6 Milliarden Euro verbunden. Diese sollen durch eine Anhebung der Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung um 0,3 % auf 2,35 % ab Januar 2015 gedeckt werden. Kinderlose werden dann einen Beitrag von 2,60 % entrichten müssen.

Das Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (das heißt wirklich so!) wurde Anfang Oktober im Bundesausschuss für Gesundheit abschließend beraten und mit leichten Änderungen beschlossen. Sowohl Grüne als auch Die Linken kündigten an, das Reformgesetz im Plenum abzulehnen.

Die finanziellen Auswirkungen auf die private Pflegeversicherung (PPV), deren Leistungsangebot mit dem der sozialen Pflegeversicherung (SPV) identisch ist, dürften geringer ausfallen. Dies liegt daran, dass in der PPV eine Kapitaldeckung bereits vorhanden ist. Dennoch sagt PKV-Verbandssprecher Stefan Reker, dass die Beiträge für 2015 von den Mitgliedsunternehmen noch kalkuliert werden würden. Er glaubt, dass sich die Beitragsanpassungen durch Leistungsverbesserungen in der privaten Pflegeversicherung im gleichen Rahmen bewegen werden wie in der sozialen Pflegeversicherung.

Leistungsverbesserungen

Vorgesehen ist, dass etwa 1,4 Milliarden Euro in die Verbesserung der häuslichen Pflege fließen. Eine Milliarde Euro gehen in die stationäre Pflege. In diesem Bereich soll die Zahl der Betreuungskräfte von bislang 25.000 auf bis zu 45.000 erhöht werden. Demenzkranke sollen dem Reformgesetz zufolge dann auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege erhalten.

Noch in dieser Legislaturperiode will die Koalition in einem zweiten Reformpaket den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definieren. Dann soll es auch statt drei Pflegestufen nun fünf Pflegegrade geben. So wird eine genauere Zuordnung der Pflegebedürftigen angestrebt. Eine weitere Erhöhung der Beitragssätze wird damit einhergehen – und zwar um 0,2 %.

Pflegevorsorgefonds

Von der aktuell anstehenden Beitragserhöhung werden 1,2 Milliarden Euro im Jahr für den neuen Pflegevorsorgefonds angelegt. Dies passiert zugunsten der älter werdenden Baby-Boomer-Generation. Verwaltet werden wird der Fonds von der Deutschen Bundesbank. Kritisch gesehen wird dabei, dass die Gelder des Fonds bei der Bundesbank letztlich nicht vor dem Zugriff der Politik geschützt sind.